KJM-Pressemitteilungen
- Pornoplattformen müssen Kinder- und Jugendmedienschutz umsetzen
Verwaltungsgericht weist Klagen gegen die Landesanstalt für Medien NRW ab
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Klagen von drei reichweitenstarken Porno-Plattformen gegen die Landesanstalt für Medien NRW zurückgewiesen. Die Plattformbetreiber, die alle zum Mindgeek-Konzern gehören, wollten die für solche Angebote rechtlich vorgeschriebene Altersverifikation nicht umsetzen. In allen drei Fällen entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt, die Klagen abzuweisen und bestätigt damit die Rechtsauffassung der Landesanstalt für Medien NRW und der KJM.
Pressemitteilung der KJM vom 27. April 2023
- Drogenverherrlichung bei TikTok & Co. weit verbreitet
Angebote dürften laut Gesetz nicht frei zugänglich für Minderjährige sein
Junge Musiker und Musikerinnen besingen in ihren Musikvideos ihre Drogenexzesse und bebildern das mit entsprechendem Partyambiente. Joints werden gedreht, an Bongs gezogen und codeinhaltiger Hustensaft mit Sprite gemixt. Bei Instagram, TikTok und YouTube beschreiben Influencer und Influencerinnen mit großer Reichweite, welche Drogen am besten wirken oder teilen „den Trip ihres Lebens“. Kein Einzelfall: Drogenverherrlichung und -verharmlosung sind bei rund 60 Prozent der geprüften Angebote zu finden, so das Ergebnis einer neuen Studie der Landesmedienanstalten im Auftrag der KJM.
Pressemitteilung der KJM vom 24. April 2023
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