Foto: Thomas Weppel Zwei Dinge können Sie zu einem reibungslosen schnellen Ablauf beitragen: 1. Teilen Sie uns möglichst schon bei der Buchung die vollständigen Namen aller Personen in Ihrem Nest mit. Das geht unkompliziert beim Bezahlvorgang unter "Kommentar zur Buchung" 2. Bitte seien Sie möglichst eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn auf dem Gelände.
Das Boarding ist so konzipiert, dass Sie möglichst nicht mehr innerhalb einer Reihe aneinander vorbei müssen. Es beginnt mit Tribüne rechts oben und arbeitet sich von dort Reihe für Reihe im Uhrzeigersinn bis zur Tribüne Reihe 1 vor, geht dann im Parkett mit Reihe 1 weiter bis Parkett Reihe 6 Platz 15.
Um Enttäuschungen zu vermeiden möchten wir noch anmerken: Tribüne Reihe 1 ist die ebenerdige Stuhlreihe VOR der Tribüne!!!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die uns verbleibende Platzzahl ausschöpfen müssen.
Und bitte vergessen Sie Ihre Maske nicht! Wir sind verpflichtet darauf zu achten, dass Sie im Einlass - und Toilettenbereich Masken tragen. Aber keine Sorge: Wir werden ein kleines Kontingent vorhalten und an unserer Gastronomie zum Verkauf anbieten. Wir hoffen, Sie nehmen diese sportliche Herausforderung so freudig an wie wir, so dass wir weiter jeden Abend verkünden können: Boarding Complete! 3... 2... 1... Start! Für alle, die's genau wissen wollen, hier nochmal unser Hygienekonzept:
Hygienekonzept
Hygienekonzept der Shakespeare in Grün GmbH/ Juni 2020 1 HYGIENEKONZEPT für Open Air- Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen der Shakespeare in Grün GmbH ab dem 20.6.2020 Generelle Erklärung. Wir spielen nicht Theater, sondern bieten theaterähnliche Formate, wie szenische Lesungen und Erzählungen, sowie Ein- bis Zwei- Personenstücke an, die im Rahmen der geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz für Publikum & Künstler*Innen realisierbar sind. 1. Das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung werden gewährleistet durch die folgenden Maßnahmen: a. Die Mitarbeiter*Innen sind in die nachfolgenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) einzuweisen, die Teilnehmer*Innen durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Hygieneregeln zu informieren, auch in den sanitären Anlagen. b. Das Gelände ist durch eine Absperrung klar zu begrenzen und mit einem zentralen Zugang und einem zentralen Ausgang zu versehen. Die Zutritts - und Besuchersteuerung hat durch Errichten fester Absperrungen, durch die Aufstellung von Bewachungspersonal oder durch das Anbringen von Flatterband zu erfolgen. c. Einlasskontrollen: Nur eine bestimmte Personenzahl pro Zeiteinheit sind zulässig. Um den Einlass zu steuern, besteht eine Anmelde - bzw. Reservierungspflicht. Dies wird über unser Online-Ticketingsystem gewährleistet und dient darüber hinaus auch der Vermeidung von Wartezeiten, sowie von „Begegnungsverkehr“. Der Mindestabstand der wartenden Teilnehmer*innen von mind. 1,5 Meter muss auch vor dem Eingangsbereich/Zugangsbereich sichergestellt werden. d. Auf dem Gelände müssen das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung eingehalten werden. Ein Abstand von 1,5 Metern ist bei der Bestuhlung zwischen den Stühlen zu wahren. Der Mindestabstand von 1,5 Metern der Teilnehmer*Innen kann an Tischen und im Zuschauerbereich unterschritten werden, sofern diese Personen nicht von der geltenden Kontaktbeschränkung erfasst sind. Auf eine möglichst großzügige Bestuhlung ist zu achten. f. Für die Wegeführung im Bereich der Veranstaltung ist soweit möglich eine Einbahnregelung mit geeigneter Markierung vorzusehen. Die Markierung kennzeichnet auch den Personenmindestabstand von 1,5 Metern. Hygienekonzept der Shakespeare in Grün GmbH/ Juni 2020 Shakespeare in Grün GmbH, c/o Grün Berlin GmbH, Prellerweg 47-49, 12157 Berlin info@shakespeare-in-gruen.de
2 g. Die Vermeidung von Warteschlangen und Ansammlungen wird durch die verantwortliche Aufsichtsperson gewährleistet. 2. Organisation der Veranstaltung: a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine verantwortliche Person vor Ort zu benennen. b. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren. c. Kontaktdaten der Teilnehmer*Innen sind zu erfassen und für vier Wochen aufzubewahren (Kontakterfassung). Diese sind für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs der Gäste aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen: a. Teilnehmer*innen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren. b. Alle Mitarbeiter*Innen mit unmittelbarem Kontakt zu den Teilnehmer*innen sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. c. Alle Teilnehmer*Innen sind verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie sich in Ein - und Auslassbereichen oder im Sanitärbereich aufhalten. Am Platz entfällt diese Verpflichtung. d. Teilnehmer*Innen müssen sich vor Eintritt zu der Veranstaltung die Hände waschen bzw. desinfizieren. Geeignete Waschgelegenheiten oder/und Desinfektionsspender sind durch den Veranstalter vorzuhalten. e. Nach der Benutzung der Toilettenanlagen ist eine Desinfektion der Hände vorzusehen.
4. Veranstaltungsbezogene Maßnahmen: a. Eine Bewirtung darf entweder unter den Vorgaben für den Straßenverkauf (Kiosk ohne Sitzplätze) oder den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen. Bar - und Thekenbereiche können für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden. b. Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren. c. Bei der Toilettenbenutzung sind geeignete Zugangsregelungen, eine Beschränkung der Personenzahl und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorzusehen. Entsprechend der Größe des Toilettenraumes ist die Personenzahl, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf zu begrenzen: Die Abstandsregeln von 1,5 Metern sind einzuhalten. Ggf. sind einzelne Toiletten oder Pissoirs zu sperren. g. Gästetoiletten werden in kurzen Intervallen gereinigt. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Teilnehmer*Innen zur Verfügung stehen.
5. Proben und Aufführungen. a) Szenische Darstellung auf einer Open Air Bühne. Auf der Proben - oder Szenenfläche agierende Personen haben die allgemein geltenden Abstandsregeln zu anderen Personen einzuhalten. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden und sind Abtrennungen nicht möglich, sollen Mund-Nasen-Bedeckungen oder Atemschutz getragen werden. MundNasen-Bedeckungen oder Atemschutz sind nachrangig zu technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen. Es darf in Ausnahmefällen und für die Dauer von weniger als 15 Minuten am Stück der Abstand von 1,50 im Rahmen einer szenischen Darstellung unterschritten werden. b) Grundsätzliche Anforderungen an Räume/ Bereiche für Proben oder Aufführung der szenischen Darstellung: Die Größe der Räume richtet sich nach der Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf der Szenenfläche. Pro Person sollten mindestens 20 m² Grundfläche (Orientierungswerte) zur Verfügung stehen. Wenn die erforderlichen Abstände von Personen konsequent eingehalten werden, ist auch eine kleinere Grundfläche möglich (z. B. für entsprechend geprobte Darstellungen, Stimmzimmer oder kleinere Arbeitsbereiche für Sprechproben). Personen, die nicht unmittelbar darstellend tätig sind (z. B. Regisseur*Innen) benötigen im Gegensatz zu den unmittelbar Probenden nur mindestens 10 m² Grundfläche. c) In den Garderoben - und Aufenthaltsräumen gelten die allgemeinen Bestimmungen und es ist eine ausreichende Lüftung sicherzustellen. Dies kann sich an einem mindestens 10fachen Luftwechsel pro Stunde orientieren. Wenn die Witterung es erlaubt, sollten die Masken-, Garderoben -und Aufenthaltsbereiche unter Beachtung der Abstandsregeln im Freien eingerichtet werden.
6. Generell gilt: a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine verantwortliche Person vor Ort zu benennen. b. Besucher*Innen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren. c. Es sind je nach Veranstaltung individuelle Anpassungen zur Umsetzung der allgemein geltenden Schutzbestimmungen möglich und einzeln zu prüfen.
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