In dieser Woche stand das Jahressteuergesetz auf der Tagesordnung.
Darin sind auch Entlastungen für Steuerpflichtige wie beispielsweise die Erhöhung des Ausbildungs- und des Sparerfreibetrags enthalten.
Richtig ist die künftige Steuerfreiheit des Grundrentenzuschlags für langjährig Versicherte. Auch der um zwei Jahre vorgezogene vollständige Sonderausgabenabzug von Rentenversicherungsbeiträgen ist richtig.
Versprochen hatte Olaf Scholz im Wahlkampf aber insbesondere den zweiten verfassungsrechtlich notwendigen Teil, die von 2040 auf 2060 verschobene volle nachgelagerte Besteuerung der Renten; diesen Teil der Reform lässt die Ampel einfach unter den Tisch fallen.
Dagegen greift sie unsere Forderung auf, Erträge aus Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak) ertragsteuerfrei zu stellen und die Umsatzsteuer auf Null zu senken; Vorsteuer kann weiterhin geltend gemacht werden.
Auch die Abschreibung von Gebäuden wird unserer Forderung entsprechend von 2% auf 3% erhöht. Isoliert betrachtet der richtige Schritt, um den Wohnungsneubau zu unterstützen. Gleichzeitig will die Ampel aber die Möglichkeit des Nachweises einer kürzeren Restnutzungsdauer streichen. Dieses jedoch ist gerade der Anreiz für Investoren, umfassende energetische Sanierungen auch im Altbestand umzusetzen. Angesichts aktueller Notwendigkeiten muss die Ampel hier nochmal in sich gehen.
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