PRESSEINFORMATION

25. Oktober 2019 

Moderner Rechtsrahmen oder Einschränkungen?

Zur angekündigten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

 

Jede Bundesregierung seit 1998 hat eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt. Wird das jetzt geschehen, wie Bundesfinanzminister Scholz angekündigt hat? Oder werden es wieder nur kleine kosmetische Korrekturen?

 

Seit über 20 Jahren wird dafür gekämpft, daß Deutschlands Zivilgesellschaft einen modernen Rechtsrahmen bekommt. Aber weder eine Enquete-Kommission des Bundestags, noch zahllose Vorschläge und Publikationen von Experten, noch ein Bündnis für Gemeinnützigkeit, noch ein Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement haben den Gesetzgeber bewegen können, damit ernst zu machen. Was es gab, waren immer nur kleine Bonbons für bestimmte Wählergruppen.

 

Nun ist aus aktuellem Anlaß eine Gesetzesreform angekündigt. Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzten, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, dann muß das Steuerrecht geändert werden, so Bundesfinanzminister Scholz gegenüber der Presse. Schon im Frühjahr hat sein Ministerium einen Entwurf vorgelegt. Der Bundesrat hat dazu Stellung genommen. Aber wenn Scholz nur das im Sinn hat, genügt es nicht! Was wir brauchen, ist ein Gesetz, das aus 100 Jahre alten obrigkeitsstaatlichen Regeln ein Recht macht, das den Erfordernissen einer modernen Demokratie entspricht.

 

Das wird nicht leicht, denn die Politik streitet darüber, ob eine der wichtigsten Funktionen von Zivilgesellschaft, ihre Mitwirkung am politischen Diskurs, endlich rechtlich abgesichert werden soll. Manche Politiker wollen nach wie vor das Recht dazu auf die Parteien beschänken – eine Vorstellung, die in die Mottenkiste gehört. Scholz selbst ist bisher nicht als Freund der Zivilgesellschaft hervorgetreten. Man erinnert sich an seine Aussagen bei der G-20-Konferenz in Hamburg. Man wird also genau hinschauen müssen, ob er hält, was er nun versprochen hat, oder ob nur kleine Schräubchen gedreht werden, um eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs umzusetzen und ein paar Funktionäre zu beschwichtigen, aber letztlich den Handlungsraum zivilgesellschaftlicher Akteure weiter zu beschränken.

 

Weitere Informationen: Dr. Rupert Graf Strachwitz (rs@maecenata.eu / 0173 5778676).

Maecenata Stiftung

Rungestr. 17, 10179, Berlin
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