Im Philosophischem Café gab Dr. Peter Schuh (pensionierter FA für Anästhesie und Palliativmedizin) einen klaren Zugang zu den ethischen Fragen, die die neue Gesetzeslage zur möglichen Beihilfe am Lebensende auslöst. Detailliert sprach er über die Bedingungen (Sterbeverfügung) und Fristen.
In einer lebendigen Diskussion gingen die TeilnehmerInnen auch auf die verschiedenen Dilemmata ein, die Dr. Schuh darlegte. Breiten Raum nahmen die Gewissensfragen ein, die den Suizidwilligen und dessen Umfeld betreffen. Die Belastungen der Vertrauensperson, die auch das totbringende Medikament aus der Apotheke abholt, lassen sich schwer einschätzen. Bei den Herausforderungen, die auf die Heime zukommen, wird es ähnlich sein.
Wer den Wunsch ausspricht: „Ich möchte sterben!“ muss gehört werden. Aber nicht jeder Sterbewillige ist selbstmordwillig. Wichtig ist, dass das Gespräch hilft. Angehörige, Pflegende, Ärzte, Vertrauensperson und SeelsorgerInnen sind herausgefordert, dass sie immer wieder einen „Raum des Gewissens“ eröffnen, der ehrlich mögliche Schritte in den Blick nimmt. Palliative Care, Gespräche und Gebete können echte Arzneien am Lebensende sein.
Weil jedes Leben und Sterben individuell sind, sind nicht nur Gesellschaft und Staat gefordert, sondern auch jede/r Christ/in, bestmögliche Begleitung zu unterstützen.
Dieser Beitrag wurde von Mag. Willibald Brunner verfasst und dankenderweise zur Verfügung gestellt.
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