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Das Waffengesetz wird in den kommenden Wochen und Monaten überarbeitet und soll drastisch verschärft werden. So soll etwa die Waffenbesitzkarte bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht Jahre befristet werden. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein angepasstes Verfahren. Auch soll das Mindestalter zum Erwerb von Kategorie-C-Waffen grundsätzlich erst ab dem vollendeten 25. Lebensjahr möglich sein. Für unter 25-Jährige wird eine eigene altersabhängige Waffenkarte (analog zur Waffenbesitzkarte) vorgesehen. Damit wird der Zugang noch stärker an Reife, Verantwortungsbewusstsein und Sicherheitsinteresse gekoppelt. Zudem plant die Regierung eine Evaluierung der Zuordnung der Schusswaffen zu den einzelnen Kategorien.
Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützen sind von diesen und weiteren Maßnahmen ausgenommen!
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