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BRAline online
Nº 8 | 12-20
"Ich mag nicht wieder Coronakindergarten"

Diese Aussage eines Fünfjährigen spiegelt einerseits die Befindlichkeit vieler Menschen aller Altersgruppen wider und lässt gleichzeitig erahnen, was Kindern seit Monaten aufgebürdet wird. Eltern und Arbeitnehmer/innen mit betreuungsbedürftigen Angehörigen hofften auf eine Sonderbetreuungszeit mit Rechtsanspruch und warteten lange auf eine Regelung. Nach etlichen widersprüchlichen Ankündigungen warten wir noch immer auf den finalen Gesetzestext. Gute Nachrichten gibt es dafür bei der Gehaltserhöhung 2021 und dem diesjährigen Weihnachtsgeschenk für Mosaik-Angestellte.

Sonderbetreuungszeit

Eigentlich sollte die Neuauflage der Sonderbetreuungszeit ab 1.11.2020 in Kraft sein. Von den vielen Versionen, die nun schon kursieren, lässt sich als einigermaßen verlässlich nur herausfiltern, dass es Anspruch auf vier Wochen im Zeitraum von 1.11.2020 bis 9.7.2021 geben soll. Arbeitgebern werden die Kosten zur Gänze erstattet. Unklar ist noch immer, zu welchen Bedingungen die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden kann. Bis zur Veröffentlichung des Gesetzestexts gilt weiterhin die bestehende Regelung.

Verdacht auf Berufskrankheit melden

Liegt ein positiver Test auf COVID-19 vor und es besteht der Verdacht, dass man sich in der Arbeit angesteckt hat, sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet, dies der AUVA zu melden. Wichtig ist das, um im Fall von Spätfolgen aufgrund der Anerkennung als Berufskrankheit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen zu haben. 

Weitere Informationen
Lockdown-Finanzierung

Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Land Steiermark, dem Arbeitgeberverband Sozialwirtschaft Steiermark und der Gewerkschaft der Privatangestellten ist es gelungen, die Finanzierung für all unsere Leistungsangebote während des neuerlichen Lockdowns sicherzustellen. Unter der Voraussetzung, dass alle Dienstleistungen weiterhin angeboten werden, übernimmt das Land auch die Kosten für Ausfälle, die durch COVID-19 entstehen. Dadurch ist es möglich, ohne Kündigungen, Kürzungen der Beschäftigungsausmaße oder Kurzarbeit die Beschäftigung aller Mitarbeiter/innen der Mosaik GmbH aufrechtzuerhalten!

Unser Dank gebührt dem Land Steiermark für die existenzsichernde Unterstützung und der GPA für konsequentes und erfolgreiches Verhandeln! Stellvertretend für alle Beteiligten, sagen wir Danke an Norbert Schunko von der GPA-djp und Klaus Zenz, denen es mit großem Einsatz gelungen ist, dafür zu sorgen, dass unsere Jobs im aktuellen Lockdown gesichert sind.

Gehaltserhöhung mit 1.1.2021

Die Gehälter werden ab 1. Jänner um 2,08 % erhöht, also einen Monat früher, als in den Vorjahren. Es war ein Kraftakt, diesen Gehaltsabschluss zu erreichen. An dieser Stelle daher ein Dankeschön an unsere treuen Gewerkschaftsmitglieder. Eure finanzielle und ideelle Unterstützung macht solche Fortschritte erst möglich!

Ein Erfolg wie dieser ist nicht selbstverständlich. Die aktuellen Gehaltserhöhungen anderer Branchen liegen zwischen 1,3 % (Eisenbahner) und 1,5 %. Es ist in Zeiten wie diesen auch nicht selbstverständlich, seinen Arbeitsplatz gesichert zu wissen und nicht in Kurzarbeit gehen zu müssen. 

Liebe Nicht-Gewerkschaftsmitglieder, es geht um eure Gehälter und zukünftigen Arbeitsbedingungen. Wenn du noch kein Gewerkschaftsmitglied bist, dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, durch deinen Beitritt Danke zu sagen. Bitte macht mit uns gemeinsame Sache, denn jedes Mitglied gibt uns zusätzliche Kraft!

Mitglied werden
100 Euro Weihnachtsgutscheine

Frohe Botschaft: Alle Mosaik-Angestellten bekommen als Weihnachtsgeschenk einen Graz-, Deutschlandsberg- oder Lipizzanerheimat-Gutschein im Wert von 100 Euro. Der Betriebsrat aber auch die Mosaik GmbH hatten heuer weniger Ausgaben für Betriebsausflüge und Feiern. So haben wir uns mit der Geschäftsführung zusammengesetzt und gemeinsam die Idee entwickelt, heuer allen Kolleginnen und Kollegen einen Weihnachtsgutschein zu schenken.

Unser ehrgeiziges Ziel war, jeder bzw. jedem 100 Euro zu geben. So legten die Geschäftsführung und der Betriebsrat noch einiges zu den genannten Ersparnissen dazu und auch unser Eigentümer, die Steirische Vereinigung für Menschen mit Behinderung, hat sich sehr großzügig beteiligt: 50 % kommen vom Betriebsrat, 30 % von der Mosaik GmbH und 20 % von der StVMB.

Wir danken unserer Geschäftsführung, Mag.a Ruth Jaroschka und Mag. Berndt Sussitz, und ganz besonders auch Herrn DI Helmut Holzer, dem Vorsitzenden der StVMB, für ihre großzügige und wertschätzende Haltung gegenüber den Mosaik-Mitarbeiter/innen!

Diese Gutscheine erhalten alle Kolleg/innen, die am 1.12. aktiv beschäftigt waren, zusätzlich alle Wochengeldbezieherinnen und Personen in Eltern- oder Hospizkarenz. Die Gutscheinpakete werden nach dem Einkauf durch den Betriebsrat an die Einrichtungsleiter/innen zur Verteilung übergeben.

Du möchtest eine zusätzliche Email-Adresse für unseren Newsletter anmelden? Die Möglichkeit gibt es jetzt auf unserer Homepage!

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    Betriebsrat der Mosaik GmbH

    Wiener Straße 148, 8020 Graz
    betriebsrat@mosaik-gmbh.org
    www.mosaik-gmbh.org/betriebsrat

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    Petra Brenneis
    +43 6677 888 299

    Ehrenfried Lindner
    +43 699 1333 1423

    Klaus Zenz
    +43 664 3507 807

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