Liebe Leserinnen und Leser,
es war über Jahrzehnte Konsens, dass das Wahlrecht in breiter Übereinstimmung der politischen Kräfte geändert wird. Diesen Konsens hat die Ampel nun aufgekündigt.
Richtig ist, dass der Bundestag kleiner werden muss. Wir haben zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, um dieses Ziel zu erreichen und bereits in der letzten Legislaturperiode erste Maßnahmen ergriffen. Leider wurden unsere Vorschläge und Mahnungen ignoriert.
Die Anpassung sieht vor, dass Wahlkreissiegerinnen und -siegern nur dann ein Mandat zugeteilt wird, wenn die von ihrer Partei im jeweiligen Land errungenen Zweitstimmen dies zulassen.
Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass einige Wahlkreise nicht mehr durch einen Abgeordneten in Berlin vertreten werden.
Zudem soll die bisherige Grundmandatsklausel komplett entfallen, nach der bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten auch Parteien berücksichtigt werden, die unter fünf Prozent der bundesweiten Zweitstimmen erhalten, aber mindestens drei Wahlkreise gewonnen haben.
Dieses Vorgehen ignoriert den ausdrücklichen Willen der Wählerinnen und Wähler:
Auch wenn der Direktkandidat die deutliche Mehrheit im Wahlkreis erlangt und damit ja ganz offensichtlich das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler besitzt, wird er möglicherweise zu Lasten eines Kandidaten mit weniger Stimmen nicht in den Bundestag einziehen.
Damit wird eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unausweichlich.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Anzahl der Regierungsmitarbeiter im Bund erstmals die Marke von 30 000 überschritten hat. Allein dieser Stellenaufwuchs kostet zusätzlich rund 50 Mio. € Steuergelder pro Jahr. Das zeigt, dass das Argument der Einsparung von Steuermitteln durch eine Verkleinerung des Bundestages durch die Ampel-Fraktionen nur vorgeschoben ist.
|