Mit spätestens 16 darf man bei allen Parteien im Abgeordnetenhaus Mitglied sein, in den Gremien mitarbeiten, den Wahlkampf unterstützen und teils parteiintern wählen. Nur darf man bei Wahlen die eigene Partei nicht wählen. Wer mitarbeiten kann, ist doch auch bereit dazu, eine Wahlentscheidung zu treffen. Oder?
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