Am Freitag wurde das Heizkostenzuschussgesetz im Plenum beraten. Die steigenden Energiepreise belasten Bürgerinnen und Bürger immer mehr. Es ist daher richtig, Wohngeldempfänger durch einen Heizkostenzuschuss zu entlasten. Damit können die gestiegenen Preise sozial abgefedert werden.
Der Zuschuss beträgt für ein Haushaltsmitglied 135 Euro, zwei Haushaltsmitglieder 175 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied zusätzlich 35 Euro. Wohngeldberechtigte Eltern mit zwei Kindern erhalten damit einen Zuschuss in Höhe von 245 Euro. Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungshilfe / Ausbildungsgeld erhalten einen Zuschuss in Höhe von 115 Euro.
Ursprünglich war geplant, dass nur Wohngeldempfänger von dem Zuschuss profitieren sollen. Das wären in Thüringen rund 19.600 Haushalte und damit nur rund 1,9 Prozent der Haushalte gewesen.
Empfängerkreis ausgeweitet
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass nicht nur Wohngeldempfänger, sondern auch Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungshilfe / Ausbildungsgeld von dem Zuschuss profitieren. Das sind mehr als doppelt so viele Empfänger wie im ursprünglichen Entwurf.
Auch wenn sich der Empfängerkreis damit deutlich erhöht hat, ist uns als Union wichtig, dass auch Menschen mit mittleren Einkommen und Familien nicht allein gelassen werden. Auch sie müssen entlastet werden.
Langfristig dürfen Energiepreise nicht zu einer sozialen Frage werden.
Weitere Entlastungen gefordert
Deshalb haben wir uns mit dem Antrag „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ für eine weitere Entlastung der Familien und aller Bürgerinnen und Bürger eingesetzt.
So fordern wir, die EEG-Umlage für alle Stromkunden schon spätestens zur Mitte dieses Jahres abzuschaffen, die Stromsteuer zu senken und die Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf sieben Prozent abzusenken. Außerdem fordern wir, dass der Heizkostenzuschuss auch Kinderzuschlagsempfängern gewährt wird, eine Erhöhung der Entfernungspauschale und einen Ausgleich der kalten Progression.
Den Antrag finden Sie hier.
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