14-Jährige dürfen über ihre Religion entscheiden und sind eingeschränkt strafmündig. Mit 15 Jahren bekommen Jugendliche die sozialrechtliche Handlungsfähigkeit. 16-Jährige dürfen in Parteien eintreten und ein Testament verfassen. 17-Jährige dürfen sich zur Bundeswehr verpflichten und Auto fahren.
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