Kinderbetreuung organisiert,
Dienstzeiten mit der Leitung verhandelt, Verdienstentgang berechnet, Familienbudget neu kalkuliert, Antrag auf Elternteilzeit gestellt und von der
Bereichsleitung abgesegnet. Damit sollte alles geregelt sein, oder?
Leider nicht unbedingt: In einem speziellen Fall wurde
von einer Kollegin übersehen, dass die bisherige Arbeitszeit um mindestens 20 %
reduziert werden muss, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Prompt wurde der Antrag abgewiesen. Entweder müsse im
gewünschten Beschäftigungsausmaß gearbeitet und auf alle Ansprüche der
Elternteilzeit verzichtet werden, oder die Elternteilzeitregelung in Anspruch genommen werden,
dann aber die Beschäftigung um ca. 6 % (!) reduziert werden.
„Da kann es sich doch nur um ein Missverständnis
handeln!“, dachten wir als Betriebsratskörperschaft, als wir von der Sachlage
erfuhren und boten der betroffenen Kollegin unsere Unterstützung bei
Verhandlungen mit der Geschäftsführung an. Kurz zusammengefasst blieben mehrere Gespräche mit unseren
Geschäftsführer*innen aber fruchtlos. Man möchte keine Sonderregelungen,
auch wenn sie, wie in diesem Fall, eine Win-win-Situation ergeben würden.
Unser Rat an alle Kolleg*innen, die eine Elternteilzeit
planen oder in Erwägung ziehen: Bitte erkundigt euch genau über die rechtlichen
Rahmenbedingungen – Infomaterial liegt im Betriebsratsbüro auf. Sehr gerne
beraten wir euch auch oder stellen in besonderen Fällen den Kontakt zu den Experten der Arbeiterkammer her.
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