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BRAline online
Nº 2 | 4-20
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Wer von uns konnte sich in den vergangenen Wochen über zu wenig Information beklagen? Niemand. Informationen prasselten auf uns nieder, wie ein sommerlicher Gewitterregen. Aber die meisten von uns haben die Erfahrung gemacht, dass uns oft die Information gefehlt hat, die wir im Moment benötigt hätten. Der aktuelle Newsletter soll wieder ein Beitrag dazu sein, euch über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Bleibt gesund!

Gewerkschaften fordern Corona-Tausender

Der ÖGB und die Fachgewerkschaften fordern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Land am Laufen halten, einen Corona-Tausender. Bitte unterschreibt auch ihr für einen Corona-Tausender für alle Beschäftigten, die aus dem Haus gehen und sich dabei sich einem Gesundheitsrisiko aussetzen müssen. Ein Danke allein ist nicht genug!

Hier unterschreiben
Arbeiten in Home Office
Arbeitsunfälle

Durch eine Anpassung im ASVG ist nun sichergestellt, dass ArbeitnehmerInnen auch im Homeoffice unfallversichert sind. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auch auf Wege zur „Befriedigung persönlicher Bedürfnisse“. Gemeint sind damit z. B. Wege zur Besorgung des Mittagessens oder der WC-Besuch. Auch auf dem Weg zum Arzt/zur Ärztin (oder zu einer sonstigen Behandlungsstätte) und zurück besteht Unfallversicherungsschutz. Diese Gleichstellung von Unfällen im Privathaushalt mit Arbeitsunfällen gilt für die Dauer der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Über den Arbeitsunfall soll der/die Vorgesetzte in Kenntnis gesetzt werden, das Formular der AUVA muss ausgefüllt und dem Lohnbüro übermittelt werden.

Werbungskosten

Durch Arbeiten, die zu Hause geleistet werden, können zusätzliche Kosten entstehen. Informationen darüber, was bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann, erhältst du bei den Experten der Arbeiterkammer Steiermark. Zum jetzigen Zeitpunkt ist wichtig, dass Belege zum Nachweis von Kosten, die entstanden sind, aufbewahrt werden.

Meldung Arbeitsunfall
Infos zu Werbungskosten
Rechtsanspruch auf Familienzeit („Papamonat“)

Seit dem 1. September 2019 besteht für alle unselbständig erwerbstätigen Väter in der Privatwirtschaft ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts aus Anlass der Geburt ihres Kindes.

Die gewünschte Dauer der Familienzeit ist dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin bekannt zu geben. Es muss ein gemeinsamer Haus­halt mit dem Kind bestehen. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit kein Entgelt zahlen. Um von der ÖGK eine Geldleistung, den Familienzeitbonus, zu bekommen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Mehr Infos
Corona-Kurzarbeit

Seit 23. März befinden sich die Kolleginnen und Kollegen des Ambulatoriums in Kurzarbeit. Für Küche, Stall und Verwaltung STV wurden letzte Woche zwei weitere Kurzarbeitsvereinbarungen eingereicht.

Warum momentan ein Teil der Kollegenschaft in Kurzarbeit ist und andere nicht, erklärt sich dadurch, dass das Land Steiermark bis vorerst 30. April alle Betreuungsbereiche weiter finanziert, weil deren Leistungen weiterhin den Klientinnen und Klienten zur Verfügung stehen sollen.

Im Ambulatorium war es ab Mitte März nicht mehr möglich, den Betrieb aufrechtzuhalten, weil durch die hohe Frequenz an Personen die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet werden konnte. Deshalb musste der Betrieb eingestellt werden und somit entfallen die Therapiesätze.

Da der Reitstall finanziell an die Durchführung der Hippotherapie geknüpft ist, wurde auch für diesen Bereich die Kurzarbeit beantragt. Stark eingeschränkt ist auch der Küchenbetrieb, weil einerseits der Klientenbetrieb eingeschränkt ist und andererseits auch externe Kunden ausbleiben.


Gehalt während der Corona-Kurzarbeit

Die Höhe des Entgelts während der Kurzarbeit beträgt...

  • bei einem Bruttogehalt bis € 1.700,– 90 % vom bisherigen Nettoentgelt.
  • bei einem Bruttogehalt zwischen € 1.700,– und € 2.685,– 85 % vom bisherigen Nettoentgelt.
  • bei einem Bruttogehalt über € 2.685,– 80 % vom bisherigen Nettoentgelt.

Da die Lohnverrechnung die Gehaltskürzungen erst entsprechend bearbeiten kann, wenn im Lohnverrechnungsprogramm diesbezüglich notwendige Programmerweiterungen verfügbar sind, wurde das Märzgehalt für die Kolleginnen und Kollegen im Ambulatorium in voller Höhe ausbezahlt. Da es sich wahrscheinlich auch für April noch nicht ausgeht, die Gehälter anzupassen, wird diesen Monat voraussichtlich ein gekürzter Betrag ausgezahlt. Die Differenzen von den März- und Aprilgehältern werden dann bei der Gehaltsabrechnung im Mai ausgeglichen.

Mosaik in Zeiten von Corona Teil II

Do, 9.4. Das Land Steiermark, die Sozialwirtschaft Steiermark und die Gewerkschaft der Privatangestellten beschließen gemeinsam, die Leistungen der Behindertenhilfe und Jugendwohlfahrt aufrechtzuerhalten und die damit verbundene Finanzierung bis zum 30. April zu verlängern.

Fr, 10.4. Ein weiteres Corona-Update (Nr. 4) geht von GF und BR an die Mosaik-KollegInnen raus. Inhalt u.a.:

  • Infos zur Anwendung von Schutzausrüstung
  • Es steht mehr Schutzausrüstung zur Verfügung
  • Infos zur Arbeitszeitaufzeichnung während der Corona-Krise

Do, 16.4. Abschluss der Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit in Teilen der Wirtschaft. In der Küche und der Wäscherei reduzieren 10 KollegInnen ihr Beschäftigungsmaß um 90 %, rückwirkend ab 1. April bis 30. Juni. Im Reitstall reduzieren 4 KollegInnen ihr Beschäftigungsausmaß um 70 %, rückwirkend ab 1. April bis 30. Juni.

    Zu den Dokumenten

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