Seit 23. März befinden sich die Kolleginnen und Kollegen des Ambulatoriums in Kurzarbeit. Für Küche, Stall und Verwaltung STV wurden letzte Woche zwei weitere Kurzarbeitsvereinbarungen eingereicht.
Warum momentan ein Teil der Kollegenschaft in Kurzarbeit ist und andere nicht, erklärt sich dadurch, dass das Land Steiermark bis vorerst 30. April alle Betreuungsbereiche weiter finanziert, weil deren Leistungen weiterhin den Klientinnen und Klienten zur Verfügung stehen sollen.
Im Ambulatorium war es ab Mitte März nicht mehr möglich, den Betrieb aufrechtzuhalten, weil durch die hohe Frequenz an Personen die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet werden konnte. Deshalb musste der Betrieb eingestellt werden und somit entfallen die Therapiesätze.
Da der Reitstall finanziell an die Durchführung der Hippotherapie geknüpft ist, wurde auch für diesen Bereich die Kurzarbeit beantragt. Stark eingeschränkt ist auch der Küchenbetrieb, weil einerseits der Klientenbetrieb eingeschränkt ist und andererseits auch externe Kunden ausbleiben.
Gehalt während der Corona-Kurzarbeit
Die Höhe des Entgelts während der Kurzarbeit beträgt...
- bei einem Bruttogehalt bis € 1.700,– 90 % vom bisherigen Nettoentgelt.
- bei einem Bruttogehalt zwischen € 1.700,– und € 2.685,– 85 % vom bisherigen Nettoentgelt.
- bei einem Bruttogehalt über € 2.685,– 80 % vom bisherigen Nettoentgelt.
Da die Lohnverrechnung die Gehaltskürzungen erst entsprechend bearbeiten kann, wenn im Lohnverrechnungsprogramm diesbezüglich notwendige Programmerweiterungen verfügbar sind, wurde das Märzgehalt für die Kolleginnen und Kollegen im Ambulatorium in voller Höhe ausbezahlt. Da es sich wahrscheinlich auch für April noch nicht ausgeht, die Gehälter anzupassen, wird diesen Monat voraussichtlich ein gekürzter Betrag ausgezahlt. Die Differenzen von den März- und Aprilgehältern werden dann bei der Gehaltsabrechnung im Mai ausgeglichen.
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