Hygienekonzept
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HYGIENEKONZEPT für Open Air- Veranstaltungen mit bis zu 210 Personen der Shakespeare in Grün GmbH ab dem 01.06.2021, bzw. sobald es gesetzlich gestattet ist.
Generelle Erklärung. Wir spielen bis zu 70 Aufführungen, die im Rahmen der geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz für Publikum & Künstler*Innen realisierbar sind.
1. Unsere Veranstaltungen werden unter dem Abstandsgebot von 1,5m durchgeführt. Auf dem Gelände müssen das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung eingehalten werden. Ein Abstand von 1,5 Metern ist bei der Bestuhlung zwischen den Stühlen zu wahren. Auf eine möglichst großzügige Bestuhlung ist zu achten.
Das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkungen werden gewährleistet durch die folgenden Maßnahmen:
a. Die Mitarbeiter*Innen sind in die nachfolgenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) einzuweisen, die Teilnehmer*Innen durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Hygieneregeln zu informieren, auch in den sanitären Anlagen.
b. Das Gelände wird durch eine Absperrung klar begrenzt und mit einem zentralen Zugang und einem zentralen Ausgang zu versehen. Für die Wegeführung im Bereich der Veranstaltung ist soweit möglich eine Einbahn-regelung mit geeigneter Markierung vorzusehen. Die Markierung kennzeichnet auch den Personenmindestabstand von 1,5 Metern. Es werden Absperrungen mit Hinweisschildern und Flatterband aufgebaut, zusätzlich wird Bewachungspersonal bereitstehen.
c. Einlasskontrollen: Die Besucher werden einzeln oder in ihren Kontaktgruppen ( bis 2 Personen) eingelassen. Um den Einlass zu steuern, besteht eine Anmelde - bzw. Reservierungspflicht. Dies wird über unser Online-Ticketingsystem gewährleistet und dient darüber hinaus auch der Vermeidung von Grüppchenbildung und Warteschlangen, sowie von „Begegnungsverkehr“. Es werden zusätzlich Hinweisschilder angebracht, um den Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Die Vermeidung von Ansammlungen und die Wahrung des Abstandsgebotes wird durch eine verantwortliche Aufsichtsperson zusätzlich abgesichert..
2. Organisation der Veranstaltung:
a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine verantwortliche Person vor Ort zu benennen.
b. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.
c. Kontaktdaten der Teilnehmer*Innen sind zu erfassen und für vier Wochen aufzubewahren (Kontakterfassung). Diese sind für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs der Gäste aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung vom 27.April 2021 §2(2) muss die Anwesenheitsdokumentation folgenden Angaben enthalten:
Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer, sowie Anwesenheitszeit und Dauer und ggf. Platznummer.
3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen:
a. Teilnehmer*innen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion nehmen nicht an unserer Veranstaltung teil, diesen ist der Zugang zu verwehren.
b. Alle Teilnehmenden müssen eine gültige Impfbescheinigung oder eine offizielle Testbescheinigung mit einem tagesaktuellen Negativ-Ergebnis vorweisen, um an unseren Veranstaltungen teilnehmen zu können.
c. Alle Mitarbeiter*Innen mit unmittelbarem Kontakt zu den
Teilnehmer*innen sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
d. Alle Teilnehmer*Innen sind verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie sich in Ein - und Auslassbereichen oder im Sanitärbereich aufhalten. Am Platz entfällt diese Verpflichtung.
e. Teilnehmer*Innen müssen sich vor Eintritt zu der Veranstaltung die Hände waschen oder desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden bereitgestellt.
f. Nach der Benutzung der Toilettenanlagen ist nach dem Waschen der Hände eine Desinfektion der Hände vorzusehen.
4. Veranstaltungsbezogene Maßnahmen:
a. Die Bewirtung wird von der Firma Arena Catering angeboten. Die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben der aktuellen Eindämmungsverordnung einzuhalten, liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich.
b. Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
c. Bei der Toilettenbenutzung sind geeignete Zugangsregelungen, eine Beschränkung der Personenzahl und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorzusehen. Entsprechend der Größe des Toilettenraumes ist die Personenzahl, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf zu begrenzen: Die Abstandsregeln von 1,5 Metern sind einzuhalten. Ggf. sind einzelne Toiletten oder Pissoirs zu sperren.
d. Gästetoiletten werden in kurzen Intervallen gereinigt. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Teilnehmer*Innen zur Verfügung stehen.
e. In einer Teststation vor Ort, können sich bis zu 22 Personen vor Beginn der Vorstellung unter Beobachtung einer zertifizierten Fachkraft selbst testen. Dieser Service ist anmelde- und gebührenpflichtig und kann nur online gebucht werden, da die Plätze begrenzt sind.
5. Proben und Aufführungen.
a) Szenische Darstellung auf der Open Air Bühne. Auf der Proben - oder Szenenfläche agierende Personen haben die allgemein geltenden Abstandsregeln zu anderen Personen einzuhalten. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden und sind Abtrennungen nicht möglich, sollen Mund-Nasen-Bedeckungen oder Atemschutz getragen werden. Mund-Nasen-Bedeckungen oder Atemschutz sind nachrangig zu technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen.
b) Grundsätzliche Anforderungen an Räume/ Bereiche für Proben oder Aufführung der szenischen Darstellung: Die Größe der Räume richtet sich nach der Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf der Szenenfläche. Wenn die erforderlichen Abstände von Personen konsequent eingehalten werden, ist auch eine kleinere Grundfläche möglich (z. B. für entsprechend geprobte Darstellungen, Stimmzimmer oder kleinere Arbeitsbereiche für Sprechproben).
c) In den Garderoben - und Aufenthaltsräumen gelten die allgemeinen Bestimmungen und es ist eine ausreichende Lüftung sicherzustellen. In der Garderobe ist eine konstante (Quer)Lüftung möglich. Die Garderobe ist unterteilt in einen Masken- und einen Umkleidebereich. In jedem Bereich dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten, Die Schauspieler*Innen schminken sich selbst (Jede*r hat sein eigenes Schminkset.) und kostümieren sich selbst. Nach jeder Nutzung des Schminkbereichs werden alle Kontaktflächen desinfiziert.
Wenn die Witterung es erlaubt, werden die Masken-, Garderoben -und Aufenthaltsbereiche unter Beachtung der Abstandsregeln im Freien eingerichtet.
6. Umgang mit Risikogruppen & vulnerablen Gruppen (unter Vorbehalt eingefügt)
Besucher*innen, zur Risiko- oder vulnerablen Gruppe gehören, werden aufgefordert dies beim Kauf der Karte mitzuteilen. Wir machen auch darauf aufmerksam, dass ein Besuch unserer Veranstaltung auf eigene Verantwortung stattfindet.
7. Generell gilt:
a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine verantwortliche Person vor Ort zu benennen.
b. Besucher*Innen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im
Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.
c. Es sind je nach Veranstaltung individuelle Anpassungen zur Umsetzung der allgemein geltenden Schutzbestimmungen möglich und einzeln zu prüfen.
d. Alle Mitarbeiter*innen kennen dieses Konzept & haben unterschrieben, dass sie sich um dessen gewissenhafte Umsetzung bemühen.