KJM beschließt Sperrung von xHamster: Landesmedienanstalten verpflichten Internetanbieterinnen zur Blockierung des Porno-Portals
Die KJM hat im Verfahren gegen das Porno-Portal xHamster einstimmig entschieden, dass Internetanbieterinnen das Angebot für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Auf der Seite sind pornografische Angebote frei zugänglich – ohne dass sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten. Das verstößt gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und ist damit gesetzeswidrig.
|