Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 244.132 Asylanträge gestellt. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen weitere 87.777 Asylanträge hinzu.
Deshalb müssen wir mit unseren Ressourcen wie beispielsweise dem Engagement der - oftmals ehrenamtlichen – Helferinnen und Helfer und auch mit den finanziellen Mitteln effizient umgehen.
Wir müssen Prioritäten setzen und versuchen, Geld und Zeit verstärkt in Diejenigen zu investieren, die wirklich unsere Hilfe brauchen. Wenn Geflüchtete, die dieses Recht nicht haben, die Plätze in den Einrichtungen und in den Integrationskursen blockieren, ist es problematisch für die Menschen, denen ein dauerhaftes Recht zusteht, hier zu bleiben. Wir sollten so gut es geht versuchen, all unsere Kapazitäten so fair und human wie möglich zu nutzen.
Unter den aktuellen Asylanträge sind viele Geflüchtete, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Im Jahr 2022 betrug die Anerkennungsquote für Georgien lediglich 0,13 Prozent und für die Republik Moldau 0,06 Prozent. Deshalb sollten Anträge aus diesen Ländern zügiger bearbeitet und entschieden werden.
Nationales und europäisches Recht bieten hierzu eine Möglichkeit: Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten.
Der Deutsche Bundestag beschloss bereits am 18. Januar 2019 ein Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten (BT-Drs. 19/5314). Dieses Gesetz wird aber bis heute von den Grünen im Bundesrat blockiert.
Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche in erster Lesung debattiert haben, sollen Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Dadurch können Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten nach § 29a des Asylgesetzes schneller bearbeitet und – im Falle einer negativen Entscheidung über den Asylantrag – der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt dadurch unberührt.
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