Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Aktuelle Entscheidungen der KEK
Benehmensherstellung
Die KEK hat in drei Verfahren der Benehmensherstellung gemäß § 105 Abs. 4 Satz 2 Medienstaatsvertrag (MStV) ihre Stellungnahme abgegeben. Gegenstand war die Erteilung von Zulassungen für die Regionalfensterprogramme im Programm von SAT.1 für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli 2025. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die Bremische Landesmedienanstalt (brema) und die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) beabsichtigen, jeweils die Zulassung der derzeitigen Veranstalterin, der SAT.1 Norddeutschland GmbH, zu verlängern. Die KEK hat festgestellt, dass den Zulassungsverlängerungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen.
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