2.4 Unternehmenssteuern
In der Auseinandersetzung um das Steuermodell von Apple in Irland hat die europäische Kommission vorerst eine Niederlage einstecken müssen: Ein EU-Gericht erklärte die riesige Steuernachforderung von 13 Milliarden Euro für ungültig. Mehr zu dem Thema, wie Unternehmenssteuervermeidung innerhalb der EU angegangen werden sollte, in unserem Blog.
Die Forderung nach öffentlicher länderbezogener Berichterstattung begleitet das Netzwerk bereits seit vielen Jahren. Anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft haben die Grünen in einem offenem Brief eine erneute Abstimmung dazu gefordert – dessen Hintergrund Yannik Bendel in einem Gastbeitrag auf unserem Blog erläutert.
Am 7. Juli hat die OECD aggregierte Daten aus den länderbezogenen Berichten von Unternehmen aus 15 Ländern veröffentlicht. Die Niederlande und Luxemburg haben keine detaillierte Aufschlüsselung geliefert. Auch Deutschland war wegen der zu spät verabschiedeten Rechtsgrundlagen nicht dabei. (zugänglich sind die Daten hier). Das Tax Justice Network findet insgesamt 476 Mrd. US-Dollar verschobene Gewinne (ganz oben: die Niederlande und Bermuda), die nur mit 14,8 Mrd. US-Dollar besteuert werden, während sie zu Hause mit 117 Mrd. US-Dollar besteuert würden. Hier gibt es eine sehr interessante Übersicht der Grenzen der Daten.
Zudem gab es spannende neue Forschungsergebnisse: Laut einer neuen Studie von Ökonomen der Universität Duisburg-Essen nutzen Unternehmen mit starker Mitbestimmung von Beschäftigten seltener Instrumente aggressiver Steuervermeidung. In einer weiteren Publikation zeigt Henning Lenz, dass die bereits in den USA eingesetzten Mechanismen GILTI, FDII und BEAT, mit denen Auslandsgewinne von Unternehmen adäquater besteuert werden sollen, die effektiven Steuersätze der großen Digitalfirmen in der Realität kaum erhöhen. Die OECD sollte mit BEPS 2.0 also weit über die Vorlagen der USA hinaus gehen.
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