Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht nur für Arbeitnehmerinnen ein zentrales Lebensthema, sondern auch für Gründerinnen und Selbstständige.
Schwangerschaft und Geburt können dazu führen, dass die Erwerbstätigkeit ausgesetzt bzw. stark eingeschränkt werden muss. Gerade bei Selbstständigen im Handwerk, in körpernahen Dienstleistungen oder Betreuungstätigkeiten kann es zu kompletten Ausfällen kommen. Für einen kleinen Betrieb kann der Ausfall der Geschäftsführerin, Meisterin oder der Einzelunternehmerin schlimmstenfalls zum Betriebsstillstand führen.
Viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die des Mutterschutzgesetzes gelten nicht für Selbstständige. Dazu gehören beispielsweise auch die finanziellen Regelungen und die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz.
Weitere Hindernisse gibt es auch beim Elterngeld. Die Elterngeldregelungen bilden die Lebensrealität von Selbstständigen unzureichend ab. Für Selbstständige ist es nahezu unmöglich, Arbeitszeiten und Zuverdienst bei der Beantragung des Elterngeld verbindlich festzulegen. Hinzu kommt, dass aufgrund des Zuflussprinzips beispielsweise verspätet erfolgte Zahlungseingänge für bereits vor dem Elterngeldbezug erbrachte Leistungen auf das Elterngeld angerechnet werden, so dass die Rückzahlung des Elterngeldes droht.
Wir setzen daher mit einem Antrag auf verbesserte Rahmenbedingungen für Selbstständige, um Mutterschaft und Unternehmertum besser unter einen Hut zu bekommen, die zwar den Charakter der Selbstständigkeit nicht ignorieren, aber doch existenzgefährdende Benachteiligungen gegenüber angestellten Schwangeren und Müttern abbaut.
Dazu gehören Verbesserungen beim Mutterschutz, beim Elterngeld sowie Verbesserungen der Kinderbetreuungsmöglichkeiten; aber auch maßgeblich Verbesserungen der Beratungsstruktur über entsprechende Möglichkeiten und Ansprüche insgesamt.
|