Newsletter des Forum Informationsfreiheit

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

liebe Freunde!

Heute beschließt der Nationalrat das Informationsfreiheitsgesetz; das Amtsgeheimnis im Bundes-Verfassungsgesetz wird mit einem neuen Grundrecht ersetzt: einem Bürgerrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. Das ist ein Meilenstein.

Seit 11 Jahren haben wir als ehrenamtliches Team dafür gekämpft. Ein großes Danke an dieser Stelle an alle, die uns dabei den Rücken gestärkt haben! 

Für uns ist es ein Wechselbad der Gefühle. Jetzt wird das von zumindest sechs Regierungen angekündigte Informationsfreiheitsgesetz endlich beschlossen – tritt aber erst am 1. September 2025 in Kraft. Das Gesetz bleibt bei wichtigen Aspekten weit hinter internationaler guter Praxis zurück, wie wir in unseren Stellungnahmen und beim Expertenhearing im Verfassungsausschuss betont haben – es fehlt etwa eine unabhängige Informationsfreiheitsbeauftragte, die die Umsetzung der Transparenz in der Praxis vorantreiben könnte.  

Rechtsschutz verbessert

Bis zuletzt haben wir, zusammen mit Epicenter.works und Saubere Hände, auf Sollbruchstellen im Gesetz hingewiesen. Einen kleinen, aber wichtigen Erfolg konnten wir noch verbuchen: in den Erläuterungen zum Gesetz wurde ausdrücklich klargestellt, wie Richterinnen und Richter Zugang zu den relevanten Dokumenten erlangen können, über die sie in bei einer Beschwerde zu entscheiden haben.

Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit spricht im Verfassungsausschuss. Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Hintertüren

Wichtige Hintertüren bleiben: so kann das Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar sein, wenn einzelne Bundes- oder Landesgesetze spezielle Regeln zum Informationszugang vorsehen oder es eine öffentliche elektronische Datenbank gibt (§16). Die Staatskünstler haben dieses Problem anschaulich illustriert.

  • Zum Reinhören: Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit ist heute ab 13:00 Uhr auf Ö1 zu Gast in der Talk-Sendung Punkt Eins. 

So machen wir weiter

Unser Engagement für echte Transparenz in Österreich geht weiter. Die Reform des Straftatbestandes Amtsgeheimnisverrat und die Überarbeitung der zahlreichen Gesetze, die aktuell auf das Amtsgeheimnis verweisen, werden uns sicher gut beschäftigen.

Wir werden außerdem den Fokus weiter darauf legen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Journalistinnen und Journalisten beim Nutzen ihres Rechts auf Zugang zu staatlichen Dokumenten zu unterstützen, insbesondere durch unsere Plattform FragDenStaat.at.

Durch unsere eigenen Anfragen werden wir auch vor Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes Licht ins Dunkel zu bringen – und bei fragwürdiger Geheimhaltung von wichtigen staatlichen Informationen vor Gericht gehen, um Klarheit zu schaffen.

Und wir werden die Politiker und Parteien an ihre großen Transparenz-Versprechen erinnern, und sollten diese nicht eintreten, gegebenenfalls Reformen fordern – auch wenn die Länder ein Vetorecht haben, das Reformen erschweren wird.

Nochmals Danke an alle, die sich bei unseren Kampagnen über die Jahre eingebracht haben, und all jene, die uns mit Expertise, Spenden und Aufmunterungen geholfen haben, dran zu bleiben!

Danke für Ihr Interesse.

 

Mit besten Grüßen,

Mathias Huter & Markus Hametner

Das Vorstandsteam des Forum Informationsfreiheit

 

PS: Das Forum Informationsfreiheit wird weiterhin für Verbesserungen der Gesetzeslage kämpfen und die Umsetzung der neuen Gesetze beobachten, erproben und in relevanten Fällen von Gerichten überprüfen lassen. Wir werden einen langen Atem brauchen. 

PPS: Unsere Fördermitglieder unterstützen einen nachhaltigen Einsatz für staatliche Transparenz: https://fragdenstaat.at/spenden/!

Jenen von Ihnen, die uns schon bisher immer wieder unterstützten – sei es als Fördermitglieder, durch finanzielle Spenden oder sachliche Unterstützung: Danke wir für Ihr treues Engagement! 

Leiten Sie dieses Email gern Ihren Freunden weiter! Wir freuen uns über jedes neue Fördermitglied! :)

PPPS: Jede Zuwendung über EUR 1.000 legen wir namentlich offen. Die Details zu unseren Finanzen finden Sie hier.

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