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Newsletter 2/2020

Inhalt

1. Highlights unserer Arbeit

       1.1 Veröffentlichungen

       1.2 Strategietreffen

2. Publikationen

3. Überblick aus Presse und Wissenschaft zu unseren Arbeitsbereichen

         3.1 Unternehmenssteuern

         3.2 Immobilien

         3.3 Geldwäsche

         3.4 Cum-Ex und Steuerverwaltung

         3.5 Steuern und Entwicklung                 

4. Termine

1. Highlights unserer Arbeit

1.1 Veröffentlichungen

Am 18.02 haben wir mit unserem Partner Tax Justice Network den Schattenfinanzindex veröffentlicht, den Report für Deutschland gibt es hier. Es berichten u.a. Der Spiegel, die Süddeutsche, die taz und das Handelsblatt.

Außerdem haben wir letzte Woche eine Online-Broschüre zu Steuern und Entwicklungzusammenarbeit veröffentlicht. Diese gibt einen Überblick über die zwei zentralen Themenblöcke Steuerverluste durch Unternehmen sowie Steuerverluste durch Individuen.

1.2 Strategietreffen

Auf dem Jahresplanungstreffen Ende Januar haben wir folgende grundlegenden Zielsetzungen beschlossen: 

  • Das Netzwerk soll größer und schlagkräftiger werden, die Arbeit zu den verschiedenen Themenbereichen soll in (teils neuen) AGs vertieft werden.
  • Wir wollen unsere öffentliche Sichtbarkeit stärken durch mehr Blogbeiträge, gelegenheitsbezogen engere Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern, noch besserer Vernetzungsarbeit, Rechercheworkshops für Journalist*innen sowie einem Jahrbuch Steuergerechtigkeit.
  • Wir wollen für unsere Mitglieder und Förderer möglichst viele nützliche Angebote bereitstellen, u.a. regelmäßige Newsletter, einem Veranstaltungskalender und inhalticher Austausch und Expertise in den AGs.
  • Aktuell gibt es nun folgende AGs, die sich regelmäßig treffen oder telefonieren: AG Unternehmenssteuern, AG Steuern und Entwicklung, AG Cum-Ex und Steuerverwaltung und AG Erbschafts- und Vermöggenssteuern. Weitere sollen je nach Kapazität und Bedarf folgen.

Um diese Pläne umszusetzen, benötigen wir ein solides Fundament aus Eigenmitteln. Daher ist unser Ziel dieses Jahr noch 100 neue Fördermitglieder gewinnen. Seien Sie dabei beim Kampf für gerechte Steuersysteme und unterstützen Sie uns mit einer Fördermitgliedschaft!

Jetzt Fördermitglied werden!

2. Publikationen

Unsere Veröffentlichungen

      • Ende Januar veröffentlichten wir eine Studie zu den Steuervermeidungspraxen des Gesundheitskonzenerns Fresenius, die Süddeutsche Zeitung berichtete. Fresenius, eines der der größten multinationalen Unternehmen Deutschlands nutzt Steueroasen im großen Stil und war in 16 der 20 größten Steueroasen vertreten.
      • Nachhaltige Entwicklung braucht Steuern - die kürzlich erschienene Studie von Wolfgang Obenland und Lisa Großmann gibt einen Überblick über deutsche Doppelbesteuerungsabkommen.

      Veröffentlichungen von Netzwerkmitgliedern und Partnern 

      • Policy Brief, Forum Ökologisch Soziale Marktwirtschaft: Ist das Klimapaket noch zu retten? Vorschläge zur Nachbesserung ökonomischer Instrumente im Klimapaket.
          • Studie, Forum Ökologisch Soziale Marktwirtschaft: Reformvorschlag Kfz-Steuer: Wie eine Zulassungssteuer Klimaschutz im Verkehr voranbringen kann.
          • Buch, Jörg Alt: 'Handelt! Ein Appell an Christen und Kirchen, die Zukunft zu retten.' Jesuitenpriester Jörg Alt leitet aus Bibel und Katholischer Soziallehre Handlungsaufforderungen für Christ*innen und Kirchen aus persönlicher und politischer Ebene her, den globalen Megakrisen zu begegnen. Darunter: Finanz- und Offshore-Kapitalismus, der die zunehmend ungleiche Verteilung von wirtschaftlicher und politischer Macht begünstigt – und diesbezügliche Transparenz verhindert.

          3. Überblick aus Presse und Wissenschaft zu unseren Arbeitsbereichen

          3.1 Unternehmenssteuern

          Große internationale und nationale Reformpläne waren  (mal wieder) Gegenstand unseres Gesprächs im BMF (u.a. mit Herrn Kreienbaum, Inclusive Framework der OECD) und in der AG-Unternehmenssteuern. Der im Januar veröffentlichte Arbeitsstand der OECD lässt die wichtigsten Fragen offen und deren lange erwartete ökonomische Folgenabschätzung ist wenig aufschlussreich (die OECD erwartet Mehreinnahmen von US$100 Milliarden pro Jahr, legt aber ihre Rechengrundlage nicht offen). Deswegen ist für uns nach wie vor völlig offen, was am 1. und 2. Juli beschlossen werden soll, wenn die Finanzminister der Welt in Deutschland zu Gast sind und ob das Ergebnis am Ende besser wird als der Status Quo oder eher eine Verschlimmbesserung. Besorgniserregend ist, dass für die OECD anscheinend nicht die effektive Umverteilung von Besteuerungsrechten oder Steuermehreinnahmen, sondern die Vermeidung von unilateralen Maßnahmen und Unsicherheit (Stichwort „tax certainty“) im Vordergrund steht und dass aus den USA keine Nachbesserung bei den noch  unzureichenden Reformen (BEAT und GILTI) zu erwarten sind. Die im Koalitionsausschusses vom 8.3.2020 vereinbarten nationalen Maßnahmen enthalten zumindest (noch) keine Senkung der Körperschaftssteuer, dafür aber andere ungerechte und bürokratische Sondergeschenke, mehr dazu in unserem Blogbeitrag.

          Währenddessen:

          • Zeigt ein Gerichtsverfahren aus den USA (Microsoft vs IRS) eindrücklich, wie auch die US-amerikanische Steuerbehörde viele Jahre nicht in der Lage waren und immer wieder gezielt behindert wurde ein eher analoges Steuervermeidungsmodell von Microsoft in Puerto Rico (basierend auf einer Fabrik, die CDs für Microsoft Software herstellt) zu beenden (in Englisch).
          • Streitet der IRS sich mit Altera um den Umgang mit stock-based compensation, die Altera von 2004 bis 2007 angeblich genutzt hat um den Wert der in die Caymans verlagerten IPs um 100Mio zu niedrig anzusetzen. Die großen Digitalunternehmen (die das in sehr viel größerem Umfang auch heute noch nutzen), dürften den Prozess aufmerksam verfolgen.
          • Indien bastelt weiter an einer unilateralen Lösung um Onlinetransaktionen an der Quelle zu besteuern.
          • Hat Bloomberg ausgerechnet, dass US-Banken dank Trumps Steuerreform 2019 insgesamt US$ 19 Milliarden gespart haben und ihren effektiven Steuersatz von 21 aus 18% (also wieder weit unter dem neuen nominalen Satz) gesenkt haben.
          • Zeigt eine spannende Analyse von Taxwatch (UK) wie Netflix seine Steuern mit einer heimatlosen Holding in Großbritannien auf 0 senkt, auf verschobene Gewinne von US$400 Millionen nur eine GILTI-Steuer von US$40 Millionen zahlt und wie die unbesteuerten Auslandsgewinne von US$ 500 Millionen nach der Trumpschen Reform nicht etwa besteuert, sondern anscheinend durch ein mysteriöse Korrektur einfach verschwunden sind. Das neue Digitalkürzel heißt also nicht GAFA (Google, Apple, Facebook, Amazon) sonder FANG (Facebook, Amazon, Netflix, Google) – was nicht heißt, dass Apple nicht auch besser versteuert werden muss.

          3.2 Immobilien

          Der Berliner Mietendeckel ist da – trotz massiven Widerstand der Immobilienlobby. Mit spannenden Zahlen und sachlichen Argumenten widerlegt Ingo Arzt die meisten Lobbyargumente – leiden dürften nur ein paar Privateigentümer, die nach 2017 zu hohen Preisen gekauft haben. Währenddessen erhalten die ersten Berliner Mieter Geld zurück und das erste Haus wurde wegen Leerstand konfisziert. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden, wie es weiter geht.

          Die Diskussion um eine sinnvolle Regulierung und (Be)Steuerung des Immobilienmarktes geht trotzdem weiter. Während die SPD hat eine noch recht unausgegoren Bodenwertzuwachssteuer vorschlägt, verspricht eine ARD-Doku zur „Goldgrube Bauland“ Zusatzeinnahmen von €6 Milliarden pro Jahr bei der Abschaffung der Steuerbefreiung von Wertzuwächsen nach einer Mindesthaltedauer von 10 Jahren. Die eigentlich schon lange überfällige Reform der Grunderwerbssteuer (Share Deals) hängt weiter im Bundestag fest und bei der Grundsteuer diskutieren dank Öffnungsklausel jetzt die Bundesländer jeder für sich über die pauschale und ungerechte Flächensteuer (Bayern) oder die ebenfalls einfache aber vermögensbezogene Bodenwertsteuer (Baden-Württemberg).

          3.3 Geldwäsche

          Zwei Gutachten zu deutschen Gerichtsverfahren im Bereich Terrorfinanzierung und Geldwäsche (nicht öffentlich, Basis für die deutsche Risikoanlayse) haben kaum relevante Verfahren gefunden. Bei den Verfahren zur Terrorfinanzierung handelt es sich hauptsächlich um bei verschiedener Diaspora in

          Bild: Fabrice Florin / CC BY-SA 2.0 / flickr.com
          in Deutschland eingesammelter Spenden, die an IS, PKK und Tamil Tigers überwiesen wurden (mit der Ausnahme von 36 Millionen € an die Tamil Tigers). Nur knapp 50 Verfahren endeten tatsächlich mit einer Verurteilung und nur zwei davon wurden durch  Verdachtsmeldungen ausgelöst. Bei den Geldwäscheverfahren nach §261 sah  es nicht viel besser aus. Immerhin gab es hier 200 (von 600) Verurteilungen nach Verdachtsmeldungen, aber das waren fast ausschließlich die money mules – also Privatpersonen, die ihr Konto oder ihre Adresse für betrügerische Überweisungen/Lieferungen hergeben  (Täter klaut Kreditkartendaten, bestellt bei Amazon bzw. überweist auf eigenes Konto; Nigerianischer König bittet um Überweisung). Die 1.000  spannenden Verdachtsanzeigen, die in OK-Fällen und  Wirtschaftskriminalität verwendet wurden, sind außen vor geblieben. Steuerverfahren wollte die StA gar nicht erst rausgeben, weil das Steuergeheimnis das öffentliche Interesse der Forschung überwiegt.

          Währenddessen:

          3.4 Cum-Ex

          Wir waren anwesend beim letzten Verhandlungstag des Cum-Ex-Prozesses am LG Bonn. Das Gericht stellt momentan den illegal erworbenen Nutzen der
          Nebenbeteiligten fest, der abgeschöpft werden soll. Das Urteil wird sich aufgrund von Krankheit in der Kammer und zahlreicher Beweisanträge der Nebenbeteiligten voraussichtlich weiter hinauszögern.

          Darüber hinaus hat der vorsitzende Richter des Bonner Prozesses seinen Willen zum Ausruck gebracht, die volle Schadenssumme bei den Beteiligten abzuschöpfen. Es geht um 390 Millionen Euro. Alleine auf die zwei beteiligten Warburg-Unternehmen sollen 278 Millionen entfallen. Gleichzeitig verhandelt Warburg mit den Hamburger Finanzbehörden eine Billigkeitslösung, die Warburg eine höhere Vermögensabschöpfung im Rahmen eines Prozessurteils ersparen könnte. Wie die Tagebücher vom Warburg-Miteigentümer Olearius zeigen, ist die Bank in Hamburg sehr gut vernetzt: 2017 gab es Gespräche von Olearius mit dem damaligen Finanzsenator Tschentscher und dem heutigen Finanzminister Scholz, damals Bürgermeister. Daraufhin wollte Hamburg Rückzahlungsansprüche über 43 Millionen Euro verjähren lassen, nachdem im Jahr zuvor schon 47 Millionen verjährt waren. Erst auf Intervention des BMFs leiteten die Hamburger Behörden verjährungsunterbrechende Maßnahmen ein. Für umfangreiche Informationen zu den letzten Entwicklungen in Sachen Cum-Ex siehe auch das Webinar von Sven Giegold mit Gästen Gerhard Schick (Finanzwende) und Manuel Daubenberger (Journalist, u. a. Zeit und Panorama) zum Thema.

          Im Fall der verwandten Cum-Cum-Geschäfte hat das Finanzgericht Hessen erneut einem Cum-Cum-Modell die Legalität abgesprochen und spricht von der Übertragung einer „leeren Eigentumshülle“. Der Fall könnte Präzedenzcharakter für zahlreiche weitere Cum-Cum-Verfahren haben und zu erfolgreichen Rückzahlungsforderungen von vielen Banken führen. 80-100 Finanzinstitute sollen beteiligt sein.

          3.5 Steuern und Entwicklung

          Im Tagesgeschäft haben vor allem die Luanda Leaks für Aufsehen gesorgt. Das internationale Journalistenkollektiv ICIJ hat enthüllt, wie die reichste Frau Afrikas, Isabel dos Santos, zu ihrem Reichtum gekommen ist – nicht durch integres Unternehmertum, sondern über dubiose Aufträge von Staatsfirmen im Rohstoffsektor unter der Ägide ihres Vater, dem langjährigen Präsidenten Angolas. Die Spur des Geldes wurde über mehr als 400 (teilweise Briefkasten-)Firmen versteckt, 93 davon in Schattenfinanzplätzen. Konzipiert wurden die Geschäfte von den großen Unternehmensberatungen, deren Beratungseifer wie so oft auch im Falle offensichtlicher Korruption nicht nachlässt. Kapital wurde über dos Santos' eigene Bank (!) in Kap Verde und portugiesische Banken bewegt. Beteiligt sind indirekt auch die KfW sowie eine deutsche Brauerei im Rahmen eines fragwürdigen Erwerbs von Industrieanlagen durch die von dos Santos geführte angolansiche Brauerei Sodiba.

          4. Termine

          Für die Teilnahme an AGs bitte anmelden unter info@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

          Eventuell werden Termine virtuell stattfinden aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.

          Heute: 17.03.2020, 18:30-21 Uhr

          Webinar von Attac, 20 Jahre ATTAC und die Regulierung der Finanzmärkte: 'Was wurde geschafft? Was haben wir gelernt?' Mit Sven Giegeld, Peter Wahl und Anderen.

          30.03.2020, 12:30—15:30 und 31.03.2020, 12:30-15:30

          Stadtführung zu anonymen und aggressiven Immobilienkonzernen mit Christoph Trautvetter, innerhalb der Konferenz "evicted by greed" des disruption networks labs (abgesagt wegen dem Corona-Virus, aber die Stadtführungen finden statt)

          02.04.2020 Fachkonferenz im Rahmen der FÖS-Jahrestagung
          "Let's talk about it: Erfolgreiche Kommunikation von marktwirtschaftlicher Umweltpolitik"

          23.04.2020, 11:30 AG-Steuern und Entwicklung
          in Berlin (Ort auf Anfrage)

          Netzwerk Steuergerechtigkeit

          Eldenaer Str. 60, 10247 Berlin

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