Am 6. Juli wurde im Parlament das neue "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz" beschlossen. Was etwas sperrig klingt, könnte ein zentrales Instrument sein, um Geldwäsche, Korruption und vor allem auch Steuerbetrug der Reichsten aufzuklären und zu verhindern. Durch dieses Register soll (zumindest in der Theorie), nachvollziehbar werden, wer hinter Unternehmen in Österreich steht und diese kontrolliert.
Ende November 2022 hatte Österreich den öffentlichen Zugang zu diesem - gerade erst davor durch eine EU-Richtlinie geschaffenen - Register völlig eingestellt. Grund dafür war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den öffentlichen Zugang skandalöserweise für rechtswidrig erklärte. (In zahlreichen EU-Ländern ist das Register dennoch weiterhin uneingeschränkt zugänglich.)
Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der Zugang neu geregelt - und zwar für Medien und Organisationen, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Dabei werden jedoch neue unnötige Zugangshürden geschaffen. Das Gesetz gibt vor allem der Registerbehörde einen viel zu großen Ermessensspielraum bei der Bestimmung, was ein "berechtigtes Interesse" ist, kritisieren wir in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Forum Informationsfreiheit und dem VIDC.
Zudem wurden bekannte Schlupflöcher des Registers nicht
beseitigt. Eine Meldepflicht
besteht weiterhin erst ab einem mehr als 25-prozentigen Anteil an
Eigentum. Ist eine Unternehmensebene zwischengeschaltet, sind sogar mehr
als 50 Prozent für eine verpflichtende Meldung im Register notwendig. Zwei zypriotische Briefkastenfirmen reichen also schon, um die
Registrierungspflicht zu umgehen.
Wir fordern deutlich niedrigere Schwellen für eine verpflichtende Meldung sowie einen möglichst breiten Zugang zu einem kostenlosen, leicht zu durchsuchenden Register. Die nächste Chance für Verbesserungen ist die derzeit in Verhandlung befindliche neue EU-Geldwäsche-Richtlinie ... Wir bleiben dran!
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