Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat am Montag, 17. Februar 2025 eine Motion gutgeheissen, welche die sofortige Einstellung der Schweizerischen Beiträge an die UNRWA fordert. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, «dass die Schweiz keine möglicherweise mit Terrorismus in Verbindung stehende Organisation finanziell unterstützen sollte, und zum anderen der Auffassung, dass auch andere Organisationen die Aufgaben des UNRWA wahrnehmen könnten».
Zur Erinnerung: Die Gründung des UN-Hilfswerks geht zurück auf die Nakba, die Vertreibung von ca. drei viertel der palästinensischen Bevölkerung und Durchführung duzender Massaker während der israelischen Staatsgründung. Die UNRWA, ursprünglich als temporäre Einrichtung konzipiert, verwaltet seit 1949 auch die administrativen Dokumente palästinensischer Geflüchteter und bewahrt so die Erinnerung an das Recht auf Rückkehr, das in der UN-Resolution 194 verankert ist, vom zionistischen Staat aber systematisch verweigert wird.
Mit der Behauptung, ein beliebiges andres Hilfswerk könne diesen Auftrag übernehmen und dieselben Aufgaben ausführen, wird die Funktion der Vereinten Nationen und deren Rolle in der Anerkennung der Rechte der Palästinenser*innen untergraben. Gerade darauf zielt die langjährige israelische Kampagne gegen die UNRWA. Ausserdem basiert die Anschuldigung, die UNRWA sei mit den Angriffen des 7. Oktobers verbunden, auf haltlosen israelischen Vorwürfen, zu denen gemäss unabhängigen Untersuchungen keine Beweise vorliegen.
Über den Antrag, die Finanzierung der UNRWA einzustellen, stimmt der Ständerat nächsten Monat ab.
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