Wie der Rest der Welt beobachtet auch der NNPC den Krieg, der in der Ukraine ausgebrochen ist, mit Entsetzen. Als weltweit tätige Organisation erstreckt sich unser Netzwerk auch auf das Konfliktgebiet. Wir verfolgen die Situation aufmerksam und hoffen, dass sie schnell und mit möglichst wenig Opfern beendet wird.
Wir setzen uns auch intensiv für unsere Mitglieder und Versicherungsnehmer ein, die von dieser Kriegssituation betroffen sind oder sein könnten. Die Nachrichten werfen viele Fragen auf. Gemäß Artikel 33 der Versicherten Risiken Klasse 1 sind Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen, die sich aus Kriegsrisiken ergeben oder durch diese verursacht werden, von der Deckung ausgeschlossen. Wir raten daher, die Schwarzmeerhäfen sowohl der Ukraine als auch Russlands bis auf weiteres möglichst zu meiden.
Was aber, wenn es bereits konkrete Pläne und Vereinbarungen gibt, diese Häfen anzulaufen? Gibt es im Rahmen der geschlossenen Verträge Möglichkeiten, z. B. eine Reise abzulehnen? In diesem Artikel möchten wir Sie auf eine Reihe von Generalklauseln aufmerksam machen.
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