Der Bundestag hat sich in dieser Woche mit dem Inflationsausgleichsgesetz des Bundesfinanzministers befasst, das zu Zeiten der Großen Koalition als Familienentlastungsgesetz eine Selbstverständlichkeit war und immer relativ geräuschlos beschlossen wurde.
Die Ampel allerdings feiert sich für ein angebliches Steuerentlastungspaket, das größtenteils entweder verfassungsrechtlich zwingend ist oder den Steuerpflichtigen nur das – in Teilen - wieder zurückgibt, was Ihnen zuvor staatlicherseits aufgrund der höheren Inflation aus der Tasche gezogen wurde.
So greift die Ampel endlich unsere Forderung auf, die steuerlichen Belastungen auszugleichen, die mit der sog. kalten Progression einhergehen, allerdings erst ab 2023. Damit trickst sie die Steuerzahler aus und greift hohe Steuermehreinnahmen aus den Jahren 2021 und 2022 ohne Ausgleich ab, denn die steigende Inflation macht sich bereits seit Mitte 2021 bemerkbar. Richtig wäre gewesen, den Tarif in der Einkommensteuer auch schon für 2022 anzupassen. Diesen verpassten Ausgleich holt die Koalition auch 2023 nicht nach, da sie dann lediglich die 2022er-Inflation berücksichtigen will. Die erhöhte Inflation des Jahres 2021 blendet der Finanzminister bewusst aus. Den Rest steckt er sich als verkappte Steuererhöhung ein und zwar dauerhaft. Ein fairer Umgang mit den Leistungsträgern der Gesellschaft sieht anders aus. Zu begrüßen ist die Erhöhung des Kindergeldes auf 237 € für das erste, zweite und - auf unsere Intervention hin - auch für das dritte Kind. Allerdings kommt auch diese erst im nächsten Jahr. Der Kinderfreibetrag hingegen wird rückwirkend schon für 2022 von 8.388 € auf 8.548 € angehoben, 2023 dann auf 8.688 €.
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