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Newsletter November 2020

Inhalt

1. Einleitung

2. Überblick aus Presse und Wissenschaft zu unseren Arbeitsbereichen

      2.1 Geldwäsche

      2.2 Unternehmenssteuern

      2.3 Steuerbetrug und Steuerverwaltung

      2.4 Steuersystem

      2.5 Vermögen und Erbschaft        

      2.6 Steuern und Entwicklung

3. Publikationen

4. Termine

1. Einleitung

Liebe steuerpolitisch Interessierte,

Die letzten Wochen beteiligen wir uns mit Campact, Coporate Europe Observatory und Transparency International an der Kampagne „Stoppt die Steuertricks der Konzerne“. Die zentrale Forderung an Justizministerin Lambrecht: Die Maßnahme Public-Country-by-Country-Reporting (pCbCR) für mehr Steuertransparenz zur Abstimmung auf die Agenda des Treffens des zuständigen EU-Wettbewerb am 19. November zu setzen. Diesen Freitag sind wir bei der Übergabe der gesammelten Unterschriften an Lambrecht dabei.

Weitere Hintergründe zu pCbCR und weiteren Maßnahmen für ein gerechteres Steuersystem werden in dem neuen Erklärvideo des Tax Justice Networks erläutert, das wir übersetzt haben.

Besonders hörenswert ist außerdem der Podcast von Philip Banse (Podcast "Das Interview") mit unserem Referenten Christoph Trautvetter. Es geht um Geldwäsche, Steuervermeidung von Unternehmen und Immobilien.

Außerdem begleiten wir die Veröffentlichung des State of Tax Justice Reports diesen Freitag, der eine zusammenfassende Schätzung der ökonomischen und sozialen Kosten von internationaler Steuervermeidung und Steuerhinterziehung unternimmt. Mehr Infos dazu am Freitag auf der Startseite unserer Homepage.

Zum Schluss noch eine kurze Ankündigung: Wir haben unser Info Steuergerechtigkeit zur Besteuerung von Immobilien komplett überarbeitet. Die neue Broschüre wird ab nächster Woche zur Verfügung stehen.

2 Neues aus Presse und Wissenschaft zu unseren Arbeitsbereichen

2.1 Geldwäsche

Die FinCEN-Files haben gezeigt, dass die großen internationalen Banken und ihre Aufseher es nach wie vor nicht schaffen, Multimilliarden-schwere illegale Geldflüsse über ihre Konten zu unterbinden. Viel zu oft kennen sie noch nicht mal ihre großen Kunden wirklich. Nach fast dreißig Jahren Anti-Geldwäsche und FATF ist das grundlegende Problem der Anonymität nicht gelöst und professionelle Geldwäscher werden nirgends in der Welt effektiv bestraft. „Das geht so nicht weiter“ sagt selbst Wolfgang Schäuble, der seine eigene Rolle im Umgang mit dem liechtensteinischen Schwarzgeld der CDU bis heute nicht vollständig aufgeklärt hat. Angesichts der bevorstehenden Prüfung durch die FATF und der aktuellen Skandale, müsste Deutschland jetzt die Weichen für eine Veränderung stellen. Dazu vier aktuelle Entwicklungen:

  1. Der gerade verabschiedete Kabinettsentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ hält nicht, was er verspricht und sorgt sogar fürs Gegenteil. Den Ermittlungsbehörden (genauso wie den investigativen Journalisten) gelingt es nur sehr selten, hochkomplexe Verschleierungsmethoden bis zu einer eindeutigen Quelle zurückzuverfolgen und dann auch noch die oft im Ausland begangene kriminelle Handlung gerichtsfest nachzuweisen. Das sollte die 2017 verabschiedete Vermögensabschöpfung erleichtern. Der aktuelle Gesetzesentwurf führt jetzt den international als Standard anerkannten (aber damit noch nicht unbedingt guten oder passenden) All-crimes-Ansatz ein – macht also bildlich gesprochen auch den Fahrraddiebstahl zu einer möglichen Vortat für Geldwäsche. Als Ausgleich dazu stärkt er allerdings die Nachweispflicht für die Vortat und macht damit die gerade erst erzielten Fortschritte durch die Vermögensabschöpfung wieder kaputt.
  2. Während die Aufarbeitung alter Geldwäscheskandale (und die Bekämpfung der Anonymität z. B. durch das deutsche Transparenzregister) nur sehr schleppend voran geht, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass die professionellen Geldwäscher schon einen Schritt weiter sind. US-Ermittler haben jetzt immerhin Bitcoins im Wert von ca. 900 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Darknet-Handelsplatz Silk Road beschlagnahmt. Im Vergleich zu den gesamten Einnahmen aus Silk Road (8 Milliarden Euro) dem Volumen der virtuellen Währungen (laut OECD etwa 350 Milliarden Euro, Übersicht hier) und dem anonymen (Finanz-)Vermögen weltweit (7 bis 21 Billionen Euro) immer noch sehr wenig – aber sehr viel im Vergleich zu den deutschlandweit aus allen Verbrechen und in allen Vermögensarten etwa eingezogenen 200 Millionen Euro pro Jahr (staatsanwaltschaftliche Statistik für 2017 und 2018, verzerrt u. a. durch Zahlungen von VW aus dem Dieselskandal).
  3. Während die Geldwäscheaufsichten weltweit von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz sprechen, hat die BaFin ihre virtuelle Veranstaltung zu Geldwäsche wegen Corona abgesagt. Bleibt zu hoffen, dass das nicht auch bei der Geldwäscheaufsicht so läuft. Eine Intensivstation für besonders risikobehaftete Banken gibt es bei der BaFin immerhin seit Anfang 2020, einen tagesaktuellen Tracker der Auslastung dort noch nicht.
  4. Die Vereinigten Arabischen Emirate mit unzähligen Sonderzonen wie dem Dubai International Financial Center stehen gerade zu Recht im internationalen Fokus bei der Geldwäschebekämpfung. Ein kürzlich erschienener Bericht der FATF zählte insgesamt 1.572 Anwaltskanzleien (davon 211 in den Free Zones) und kritisierte deren unzureichende Regulierung. Daraufhin hat das Justizministerium 200 von ihnen die Lizenz suspendiert. 193 haben jetzt die gestellten Bedingungen erfüllt. 7 erhielten Strafen von insgesamt 23.000 Euro. Ein schöner Beleg, dass internationaler Druck und FATF Reaktionen hervorrufen – aber meistens nicht ausreichen, um die nötigen grundlegenden Änderungen zu erzwingen.

2.2 Unternehmenssteuern

Die Uhr der deutschen Ratspräsidentschaft und damit auch für die Mehrheit für Public-Country-by-Country-Reporting tickt. Weil Ratspräsidenten sich normalerweise enthalten und als nächstes die Portugiesen dran sind, die nach jetzigem Stand dafür stimmen würden, ist die Mehrheit ab Januar 2020 in Gefahr. Deswegen fordern wir gemeinsam mit Campact und mehr als 200.000 Menschen (und zunehmend verzweifelten europäischen Partnern) die Bundesregierung auf, endlich ihrer Pflicht nachzukommen. Bisher stehen die Zeichen noch schlecht – die Arbeitsgruppe am 12.10. wurde ohne Begründung abgesagt. Auf der bisher sehr dünnen Agenda für das Ratstreffen am 19.11. wäre definitiv noch Platz.

Wie wichtig mehr Transparenz und zusätzliche Maßnahmen sind, zeigen gleich eine Reihe aktueller Studien:

  • Eine Studie im Auftrag von Sven Giegold zeigt, dass nach wie vor große Teile deutscher und europäischer Mieteinnahmen über firmeninterne Kredite in Steueroasen fließen – fast immer über Luxemburg. Die bisher von der OECD beschlossenen Maßnahmen reichen offensichtlich nicht, das zu ändern. (Mehr dazu im Blog.)
  • Laut neuer Studie fallen 10–13 % der Gewinne von in Deutschland ansässigen Firmen & ihrer Auslandstöchtern in Ländern an, in denen keine entsprechende wirtschaftliche Aktivität stattfindet. Für die Studie verwendete Sarah Godar bisher selten ausgewertete Daten der Bundesbank (Midi), stellte aber auch dort große Datenlücken fest. (Mehr dazu im Blog.)
  • Auch eine Studie des ifo-Instituts im Auftrag des BMF kam bereits im Sommer zu dem Schluss, dass ausländische Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in Steueroasen einen höheren Gewinn ausweisen, als durch die ökonomische Aktivität gerechtfertigt, und dass die Reduzierung der Ertragssteuerlast ein wichtiges Motiv für diese Allokation der Gewinne ist. So waren beispielsweise Gewinne deutscher Konzerne auf den Bermudas im Verhältnis zum Umsatz doppelt, zu den Mitarbeitern mehr als 50-mal und im Verhältnis zum eingesetzten Kapital 161-mal so hoch. Die Gewinne durch zusätzliche Einnahmen von ausländischen Konzernen und Verluste durch wegfallende Einnahmen deutscher Konzerne glichen sich in den meisten Szenarien etwa aus. Die Studie (und eine ähnliche im Auftrag des französischen Finanzministeriums) zeigt: CbCR-Daten sind wichtig zur Beantwortung zentraler politischer Fragen. Weil diese nicht öffentlich sind, bleiben die Antworten aber ultimativ wissenschaftlich nicht überprüfbar.

Die neuesten Entwicklungen auf OECD-Ebene, inklusive der im Oktober vorgestellten neuen Blueprints, diskutieren wir am 26.11. um 11 Uhr in der AG Unternehmenssteuern. Bei Interesse bitte bei christoph.trautvetter@netzwerk-steuergerechtigkeit.de melden.

2.3 Steuerbetrug und Steuerverwaltung

Die vielen Presseberichte und die Befragungen von Minister Scholz im Finanzausschuss des Bundestages haben Folgen. Die Hamburgische Bürgerschaft hat nun einen Untersuchungsausschuss beschlossen. Das Ziel: Herausfinden, wie es dazu kam, dass die Finanzverwaltung Taterträge aus Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Warburg Bank in Höhe von 47 Millionen Euro verjähren ließ und weitere 43 Millionen Euro verjähren lassen wollte. Vorsitzender des Ausschusses ist der SPD-Abgeordnete Mathias Petersen, obwohl gerade die Rolle von SPD-Größen wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz und dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher untersucht werden soll. Spannend anzusehen ist die aktuelle Panorama-Reportage zum Thema.

Während der Beginn des Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden auf den 28. Januar verschoben wurde, macht das Landgericht Bonn, welches bereits das erste strafrechtliche Urteil zu Cum-Ex-Geschäften gesprochen hatte, erneut Nägel mit Köpfen. Wenige Wochen nach Zulassen der zweiten Anklage sind nun bereits zehn Verhandlungstermine terminiert – Beginn am 17. November. Angeklagt sind vier (teils ehemalige) Mitarbeiter der Warburg Bank. Darüber hinaus hat die Kölner Staatsanwaltschaft ebenfalls den in die Schweiz geflüchteten „Spiritus Rector“ der Cum-Ex-Geschäfte Hanno Berger angeklagt.

Einigen Hickhack gab es um das Jahressteuergesetz 2020 (das nicht, wie im letzten Newsletter behauptet, bereits verabschiedet ist – wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen). Bundesjustizministerin Lambrecht plant, nun doch den Einzug von Taterträgen bei verjährten Steuerfällen auch rückwirkend zu erlauben (Hintergrund). Zudem hat sich die Große Koalition als Reaktion auf einen Vorstoß des Justizministeriums von NRW darauf verständigt, die relative Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von zehn auf zwölf Jahre zu verlängern. So soll den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit eröffnet werden, auch Cum-Ex-Fälle aus 2008–2010 noch strafrechtlich aufzuarbeiten und auch bei verjährten Fällen zumindest den Schaden für den Fiskus zu minimieren.

Abseits von Cum-Ex ist besonders ein Bericht des Bundesrechnungshofs zu Umsatzsteuerbetrug erwähnenswert. Der BRH stellt der Bundesregierung ein äußerst schlechtes Zeugnis aus. Der Staat spiele ein Hase-und-Igel-Spiel mit den organisierten Banden und könne stets nur schwerfällig auf neue Tricks reagieren. Vor allem die Digitalisierung kommt laut BRH nicht voran, was bei zunehmendem Umsatzsteuerbetrug über die „Steueroase Internet“ besonders folgenreich ist. Alte IT-Systeme würden nicht aktualisiert und Anbindungen etwa an europäische Datenbanken zur Echtzeitüberwachung von grenzüberschreitenden Transaktionen hätten lange Verspätungen. Angesichts riesiger geschätzter Steuerverluste von 5–14 Milliarden Euro jährlich, nur durch Umsatzsteuerkarusselle wird hier eindeutig am falschen Ende gespart.

Kurzhinweis:

Weitere europäische Länder gehen gegen Steuerbetrug mit Cum-Ex-Geschäften vor

Das BZSt hat anscheinend einen Whistleblower in den eigenen Reihen kaltgestellt – was an den Skandal der vier für verrückt erklärten Steuerfahnder in Hessen erinnert

2.4 Steuersystem

In einer schönen Übersicht fasst das Transnational Institute viele verschieden Vorschläge zusammen, wie die Mittel für Pandemiebekämpfung und sozio-ökonomische Transformation gerecht und ökologisch aufgebracht werden könnten (in Englisch):

Mit 4,4 von 9,4 Billionen US-Dollar ganz oben dabei: eine Vermögenssteuer mit einem Steuersatz von bis zu 10 % für die reichsten 0,1 %. Direkt dahinter: 3,2 Billionen Dollar aus der Streichung von umweltschädlichen Subventionen. Ebenfalls dabei: eine Steuer auf Kapitalerträge für Vermögen in Schattenfinanzplätzen (125 Milliarden Dollar), eine Übergewinnsteuer auf die 32 profitabelsten Unternehmen (104 Milliarden Dollar), Gewinnverschiebung beenden (600 Milliarden Dollar), und eine Finanztransaktionssteuer (419 Milliarden Dollar).

Eine Studie von Greenpeace zeigt, wie in Deutschland die Streichung von 10 besonders klimaschädlichen Subventionen gleichzeitig 100 Millionen Tonnen CO2 und 46 Milliarden Euro sparen würde. Genug Geld, um die negativen sozialen Folgen (z. B. bei Abschaffung der Entfernungspauschale oder durch steigende Strompreise) sozial abzufedern.

Kurzhinweis:

CDU/CSU blockieren weiterhin eine Einigung zur Reform der Gemeinnützigkeit.

Ein Konzept für ein feministisches Steuersystem präsentiert Lisa Paus.

2.5 Vermögen und Erbschaft

Im Auftrag der Bundestagsfraktion der Linken und der Rosa-Luxemburg-Stiftung hat Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung eine Studie zur Vermögensabgabe erstellt. Der Wirtschaftswissenschaftler rechnet einige populäre Optionen einer über 20 Jahre zu zahlenden, einmaligen Abgabe zur Finanzierung der Corona-Schulden durch. Bei Freibeträgen von 1 oder 2 Millionen Euro, zusätzlichen Freibeträgen von 2 oder 5 Millionen Euro sowie verschiedenen Progressionsvarianten, welche die Abgabe von 10 Prozent bis 30 Prozent des Nettovermögens ansteigen lassen, liegt das geschätzte jährliche Aufkommen zwischen 20 und 35 Milliarden Euro. Belastet würde fast ausschließlich das vermögendste Prozent der deutschen Bevölkerung belastet werden, dessen Steuern in den letzten Jahrzehnten stark abgesenkt wurden.

Ein schön aufbereiteter Überblick über die Vermögensverteilung in Deutschland lässt sich in der FAZ bestaunen. Neben den schönen Grafiken sind sowohl Text als die auch zugrunde liegenden Daten teilweise problematisch. Ein Beispiel: „Wer Unternehmen zerschlagen und kollektivieren will, nur um dem Ideal einer gleichmäßigen Vermögensverteilung näher zu kommen, würde vermutlich die Produktivität zerstören und den gesellschaftlichen Wohlstand vernichten.“ Dass sich mehr Gerechtigkeit auf der einen und höhere Produktivität und Wohlstand auf der anderen Seite nicht ausschließen, sondern sogar bedingen, zeigt schon ein Blick auf die Geschichte. Nicht Königssöhne und Räuberbarone, sondern eine breite Mittelschicht bildete die Grundlage des deutschen Wirtschaftswunders.

2.6 Steuern und Entwicklung

Spannende Forschung (Zusammenfassung von Oxfam auf Englisch) hat 17 Länder analysiert, in denen die Einkommensungleichheit seit 1980 abgenommen hat – einer Zeit, in der viele reiche Länder signifikant ungleicher geworden sind. Es gibt drei Cluster mit unterschiedlichen Dynamiken: In Lateinamerika haben eine Bildungsexpansion und verstärkte Nachfrage nach gering qualifizierten Beschäftigten gekoppelt mit einem Ausbau des Sozialstaats viel bewirkt. Im Iran, in Tunesien und Algerien sind vor allem starke Sozialprogramme für die (moderate) Reduktion der Ungleichheit verantwortlich. In einigen Ländern Westafrikas haben hohe Preise für die Agrarprodukte der Bauern das Stadt-Land-Gefälle aufgeweicht, Sozialprogramme haben unterstützend gewirkt. Die Lehren: Ein starker Sozialstaat und politischer Wille, aktiv umzuverteilen, sind zentrale Säulen im Kampf gegen Ungleichheit. Konkrete Maßnahmen, die in mehreren Ländern geholfen haben, sind Cash-Transfer-Programme sowie Investitionen in gleiche Bildungschancen für die ärmere Bevölkerung.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das World Inequality Lab, welches seine Datenbank um fast 50 Länder stark erweitert hat. Weiterhin sind Lateinamerika und der Mittlere Osten die ungleichsten Regionen. Europa hingegen ist dank seiner durch Steuern finanzierten öffentlichen Investment in Bildung und Gesundheit die Region mit dem geringsten Anteil der reichsten 10 % an den gesamten Einkommen.

Die Veröffentlichung des FACTI-Zwischenberichts hat weiter Wellen geschlagen. Hierzulande ist die deutsche Panel-Teilnehmerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bemüht gewesen, die Anliegen des UN-Gremiums in Medien und Politik zu tragen. So wird sie etwa im Handelsblatt zitiert: „Wir fordern ein globales Vermögensregister, das anonymen Vermögensbesitz offenlegt, sowie ein öffentlich einsehbares Reporting, in welchen Ländern wer welche Steuern zahlt.“

Die Staatsanwaltschaft Köln macht nicht nur in Cum-Ex-Kreisen von sich reden. Auch die berüchtigten Gründer der Kanzlei Mossack Fonseca, dessen Datenleck Grundlage der vor viereinhalb Jahren veröffentlichten Panama Papers war, sollen nun zur Verantwortung gezogen werden. Das Amtsgericht Köln hat einen Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung erlassen. In den USA ermittelt offenbar zudem das FBI. Das Problem: Sowohl der deutsche Jürgen Mossack als auch sein Geschäftspartner Ramón Fonseca besitzen panamaische Pässe – und Panama liefert seine Staatsbürger nicht aus.

Kurzhinweis:

Jakob Miethe vom DIW zeigt in kreativer Forschung, dass Finanzdienstleistungen von „Offshore-Finanzplätzen“ oftmals gar nicht in den Steueroasen durchgeführt werden, sondern wahrscheinlich größtenteils aus den großen Finanzplätzen wie London – oder Frankfurt.

3. Publikationen

Studie (Engl.), Sarah Godar / Petr Janský: Corporate profit misalignment: evidence from German headquarter companies and their foreign affiliates. Die Studie untersucht, wie groß die Diskrepanz zwischen berichteten Gewinnen deutscher Unternehmen und wirtschaftlicher Aktivität ist und wie sich diese über die Länder verteilt. Hierfür wurden Daten der Deutschen Bundesbank über in Deutschland ansässige multinationale Unternehmen und ihre Auslandstöchter ausgewertet. Zusammenassung im Blog hier.

Studie (Engl.) Christoph Trautvetter: Shifting European real estate profits to zero taxation: The role of Luxembourg. Die Studie im Auftrag von Sven Giegold zeigt, dass nach wie vor große Teile deutscher und europäischer Mieteinnahmen über firmeninterne Kredite in Steueroasen fließen. Deutsche Zusammenfassung im Blog hier.

4. Termine

Für die Teilnahme an AGs bitte anmelden unter info@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

24.11.2020; 16:00-17:00 Uhr. AG Steuern und Entwicklungszusammenarbeit

25.11.2020, 16:00-17:00 Uhr AG Vermögen und Erbschaft

07.12.2020 bis 11.12.2020; OffshoreAlert v Global: Virtuelle Konferenz über Erkenntnisse und Ermittelungen im Bereich der großen grenzüberschreitender Finanzflüsse und Geldwäsche.

Mehr Info und Anmeldung hier.

Netzwerk Steuergerechtigkeit

c/o WEED e.V. Eldenaer Str. 60, 10247 Berlin

Kontoinhaber: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e. V.
IBAN: DE70430609671218027200
BIC: GENODEM1GLS
Kreditinstitut: GLS-Bank

Weitere Informationen:

Link zu unserer Charta und der Link zur Satzung.

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