Mobilität für alle bedeutet barrierefreie Mobilität. Dies setzt voraus, die Infrastruktur so zu gestalten, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderung – frei, selbständig und ohne jegliche Begrenzungen von A nach B gelangen und damit am öffentlichen und privaten Leben teilhaben können.
In Deutschland ist eine umfassende barrierefreie Mobilität noch nicht erreicht. Das Beispiel des defekten Aufzugs am Erfurter Bahnhof zeigt deutlich, das mangelnde Barrierefreiheit eine Gefahr für Menschen darstellt und tödlich enden kann.
Auch das „Inklusionsbarometer Mobilität 2022“, eine Studie von Aktion Mensch, zeigt, dass „Menschen mit Beeinträchtigung die Mobilitätsmöglichkeiten in Deutschland deutlich negativer bewerten als Menschen ohne Beeinträchtigung“. Das 2013 im Personenbeförderungsgesetz festgelegte Ziel, dass im Öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit hergestellt werden muss, wurde noch nicht erreicht.
In ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode hat sich die Ampelkoalition vorgenommen, ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen. Dazu ist es bislang nicht gekommen.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag "Mobilität im ÖPNV und SPNV für alle gestalten – Barrierefreiheit sichern" u.a., dass die in Milliardenhöhe vorhandenen Ausgabereste beim ÖPNV für eine Barrierefreiheit an Bahnhöfen genutzt werden und das angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit auf den Weg gebracht wird. Zudem soll sowohl in städtischen wie in ländlichen Räumen an Bahnhöfen, Bus- und Tramhaltestellen eine vollständige Barrierefreiheit hergestellt werden und bei der Verkehrsplanung, insbesondere bei der Erarbeitung verbindlicher Kriterien und Standards für Barrierefreiheit, die Organisationen und Interessensvertretungen der mobilitäts-, sinnes-, lern- und psychisch beeinträchtigten Menschen seitens Länder und Kommunen wo immer möglich eingebunden werden.
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