2.1 Unternehmenssteuern
Die Idee „keine Staatshilfe an Steueroasen“ findet breite Unterstützung und feiert erste Erfolge. Auf die von der Tagesschau aufgeworfene Frage, warum die Lufthansa eine Tochtergesellschaft auf den Kaimaninseln unterhält, obwohl sie dort nicht hinfliegt, veröffentlichte das Unternehmen Erläuterungen zu sechs Töchtern auf den Kaimaninseln, Guam und Panama – ein rein symbolischer Akt, weil Angaben zu Gewinnen und Steuern genauso fehlten wie die wesentlichen Steueroasentöchter in Malta, Irland oder der Schweiz. Gemeinsam mit Campact und Finanzwende haben wir uns die Steuerpraktiken der Lufthansa genauer angeschaut und wollen bei der 98. Kabinettssitzung am 27.05 die gesammelten Unterschriften zum Appell übergeben (hier noch schnell unterzeichnen). Gute Vorschläge, wie aus dem Slogan mehr als Symbolpolitik wird, macht Tax Watch aus Großbritannien – neben einer Rückzahlungspflicht, falls Steuerbehörden in Zukunft Steuervermeidung feststellen fordern sie mehr Kapazitäten für die Steuerbehörden, eine schwarze Liste, um Steuervermeider von Staatsaufträgen ausschließen zu können, detaillierte öffentliche Daten über die Beihilfen und nicht zuletzt öffentliche länderbezogene Berichterstattung.
Dass die typische Ausrede „alles legal und dem deutschen Fiskus bekannt“ (Lufthansa zu Malta-Aktivitäten, 2017) in die Irre führt, zeigt die neueste Studie von Tørsløv, Wier und Zucman mit dänischen Daten sehr eindrücklich – wegen des geringeren Widerstands verwenden Steuerbehörden ihre beschränkten Ressourcen eher darauf Steuersubstrat aus anderen Hochsteuerländern einzuklagen als sich mit aggressiver Steuervermeidung in Steueroasen auseinander zu setzen. Eine gute deutsche Zusammenfassung findet sich hier, unser Lieblingssatz aus dem Original hier:
“We further show how this current incentive structure can lead to a socially sub-optimal arms race, where high-tax countries spend resources on stealing a bit of revenue from each other with little impact on the global tax bill of multinationals. Meanwhile, tax-planning firms reap the benefits of distracted tax authorities by shifting more profits to tax havens.”
Währenddessen in Deutschland:
- BDI, Sachverständigenrat und mehrere Studien fordern eine Ausweitung der Verlustrück- und Vorträge. Langenmayr und Koch zeigen mit Orbis-Daten zwei ganz unterschiedliche Ansätze – längere Rückträge kombiniert mit der bestehenden Obergrenze von €1 Mio. sind billig und vor allem für kleine Unternehmen interessant; alles andere wird teuer und hilft vor allem den Großen.
- Das Gesetz gegen Steuervermeidung hat es immer noch nicht durchs Kabinett geschafft, wird mittlerweile aber anscheinend auf Ministerebene verhandelt. (mehr dazu im Blog).
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