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Nº 6 | 9-20
Willkommen zurück!

Zum 6. Mal begrüßen wir alle Leserinnen und Leser unseres Newsletters an gewohnter Stelle und hoffen, dass ihr einen schönen Sommer verbracht habt. Allen, die mit uns in persönlichen Kontakt treten wollen, verraten wir, wo sie uns nach der Übersiedlung des Betriebsratsbüros künftig finden können. Der Start in das neue Schul- bzw. Kindergartenjahr erfolgt unter ungewissen Umständen. Dass Kinder möglicherweise über kürzere oder längere Zeiträume zu Hause bleiben müssen, ist für die meisten Eltern ein belastender Gedanke. Einen Artikel widmen wir den Regelungen, die gelten, wenn Mama oder Papa nicht arbeiten gehen können, weil das Kind daheimbleiben muss. Außerdem behandeln wir das Thema der abgesagten Veranstaltungen.

Kevin allein zu Haus?

Was mache ich, wenn ich bei meinem Kind daheimbleiben muss? Diese Frage haben wir in den letzten Wochen häufig gestellt bekommen. Ist das Kind krank, gibt es den Anspruch auf die Pflegefreistellung.

Infos Pflegefreistellung

Wenn das Kind klassisch verkühlt, aber eigentlich nicht wirklich krank ist und Kindergarten, Schule, Hort die Betreuung ablehnen, liegt eine Dienstverhinderung nach § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz vor.

Infos Dienstverhinderung

Das dritte Szenario ist die behördliche Schließung von Kinderbildungs- bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen. Auch hier liegt ein triftiger Dienstverhinderungsgrund vor. Allerdings besteht in diesem Anlassfall die Möglichkeit, mit dem Dienstgeber eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen zu vereinbaren. Vereinbaren heißt, dass kein Rechtsanspruch besteht und der Dienstgeber dieser Regelung zustimmen muss. Dass dem Dienstgeber ein Drittel der Lohnkosten ersetzt werden, lässt hoffen, dass diese Zustimmung im Bedarfsfall erfolgt.

Infos Sonderbetreuungszeit

Die wenigsten offenen Fragen gibt es bei Erkrankung des Kindes, weil durch die Rechtsprechung in den meisten Fällen kein Zweifel daran besteht, ob und in welchem Ausmaß ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit besteht. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung zielt darauf ab, der bzw. dem Angestellten bei Verhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen eine Freistellung zu ermöglichen. Dementsprechend ist dieser Anspruch oft im Einzelfall zu bewerten. Kommt zu uns, ruft uns an oder schreibt uns, wenn ihr Fragen habt oder konkret eine Dienstverhinderung vorliegt!

Neues Betriebsratsbüro im 2. Stock!

Das neue Betriebsratsbüro befindet sich im zweiten Stock oberhalb des Seminarraums 4, gleich daneben der neue, jetzt deutlich größere Personal-Ruheraum. Derzeit erreicht man die neuen Räume am besten über den Stiegenaufgang neben dem Raucherbereich im Hof.

Es sind noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen, insbesondere wird die Zugänglichkeit vom Haus her noch verbessert. Auch am Ruheraum ist noch einiges zu machen, aber man kann ihn schon verwenden.

Das bisherige Betriebsratsbüro und der bisherige Personal-Ruheraum werden in Zukunft von der Bunten Rampe benutzt.

Betriebsratsbüro

Personalruheraum

Fahrradparkplätze

Die Fahrradparkplätze reichen nicht mehr aus. Wir werden daher demnächst mit einem Vorschlag bezüglich der Errichtung weiterer überdachter Radabstellplätze an die Geschäftsführung herantreten.

Feste, Feiern und Veranstaltungen

Die für Mai angesetzte Feier für die Dienstjubilarinnen und -jubilare musste leider abgesagt werden. Wir waren sehr optimistisch, den gemeinsamen Festakt im Herbst nachholen zu können. Es tut uns im Herzen weh, dass gerade in dieser Zeit, wo das Dankesagen besonders zelebriert werden sollte, ein Zusammenkommen im größeren Rahmen nicht durchführbar ist. Nach Absprache mit der Geschäftsführung werden wir uns in den nächsten Wochen bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen melden. 

Die Absage des Sommerfests stand noch unter dem Vorzeichen, dass wir eine schöne Herbstveranstaltung anbieten, aber auch das ist leider nicht realisierbar. Ein Betriebsausflug war bereits in Vorbereitung und wird ebenso wie die Weihnachtsfeier nicht stattfinden. Dass unsere gemeinsamen Feiern unersetzbar sind und künftig wieder stattfinden müssen steht außer Diskussion. Momentan denken wir darüber nach, welches Trostpflaster wir euch in dieser Situation anbieten könnten und haben ein offenes Ohr für Vorschläge.

Alles Gute!

Kaum zu glauben, aber wahr, der Friedl ist schon 60 Jahr' – hättest du wohl nicht gedacht, dass du heute aus unsrem Newsletter lachst! Aber wir gehen mit der Zeit und schalten unsere superpeinliche Zeitungsannonce nun digital. Kurze Rede, kurzer Sinn: Es ist (meist) eine Freude mit dir zusammenzuarbeiten – danke für die bisherigen Jahre und die, die noch kommen werden!

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    Betriebsrat der Mosaik GmbH

    Wienerstraße 148, 8020 Graz
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    Ehrenfried Lindner
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    Klaus Zenz
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