Der Finanzausschuss hat sich mit dem EZB-Projekt „Digitaler Euro“ befasst.
Weltweit prüfen derzeit 81 Zentralbanken die Einführung digitaler Währungen. Auch die Europäische Zentralbank führt seit 2021 Untersuchungen zur möglichen technischen Ausgestaltung und zu denkbaren Risiken (Datenschutz, Bank Runs, Funktionsverlust von Banken) durch.
Im Sommer könnte die Europäische Kommission den EU-Staaten eine Verordnung zur Einführung der Digitalwährung vorlegen. Daran anschließend würde die EZB im Herbst eine dreijährige Einführungsphase beschließen, in der technische Lösungen und Geschäftsmodelle getestet würden. Frühestens 2026 könnte der digitale Euro dann in den (virtuellen) Geldbeuteln der Verbraucher-innen und Verbraucher landen.
Der digitale Euro wäre das körperlose Äquivalent zum von der EZB ausgegebenen Schein- und Münzbargeld. Er würde das Bargeld nicht ersetzen, sondern digital ergänzen.
Begründet wird die Notwendigkeit eines digitalen Variante des Euro u.a. mit der Alternative zu privat emittierten Bezahllösungen (z.B. Diem von Facebook, Bitcoin) und größerer Unabhängigkeit von Konzernen im Bereich Zahlungs-verkehr.
Als von der EZB herausgegebenes Geld würde der digitale Euro wie Bargeld einen direkten Anspruch gegenüber der Zentralbank begründen. Kontoguthaben begründen dagegen einen Auszahlungsanspruch gegenüber der jeweiligen Geschäftsbank, die aber insolvent werden kann. Krypto-Coins haben dagegen keinen identifizierbaren Herausgeber, der im Zweifel haftet.
Mit dem Digitaleuro könnten Kundinnen und Kunden Zahlungen tätigen, ohne ihre Daten an Dritte weitergeben zu müssen. Vorteilhaft wären auch eine vereinfachte Abwicklung direkter Zahlungen zwischen Staat und Bürgern sowie automatisierte Zahlungsfunktionen.
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