In dieser Woche hat der Bundestag das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz beschlossen.
Umsatzsteuersenkung auf Gas- und Fernwärmelieferungen
Wir begrüßen die temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen auf sieben Prozent bis Ende März 2024. Die Steuersenkung hilft jedoch energieintensiven Branchen nicht ausreichend. Auch übersieht die Ampel bei dieser Entlastung viele Steuerpflichtige. Nur ca. die Hälfte aller Haushalte heizen mit Gas. Häufig wird auch mit Öl geheizt, auf das weiterhin 19 % anfallen. Deshalb fordern wir seit letztem Frühjahr, die Energiesteuer auf alle Energieerzeugnisse auf das unionsrechtliche Mindestmaß zu senken.
Direkt im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch hatte die Koalition zudem für den selben Tag zu einer Sondersitzung eingeladen, weil sie jetzt doch unserem Antrag zustimmen wollte, auch die Fernwärme zu begünstigen - ohne Anhörung, ohne Beratung: ein unterirdisches Verfahren bei Milliardenanträgen.
Steuerfreier Inflationsbonus
Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 einen steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsbonus von bis zu 3.000 Euro zahlen können.
Anerkennenswert ist, dass manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Überwindung der Energiekrise unterstützen. Ähnlich wie beim Coronabonus werden das aber wieder nur Unternehmen zahlen können, die nicht selbst in Schwierigkeiten sind.
Die Bundesregierung hätte zeitgleich eine Entlastung Derjenigen auf den Weg bringen müssen, die hier nicht profitieren.
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