Nach langen Verhandlungen konnten sich die Sozialpartner mit der Bundesregierung auf eine gesetzliche Regelung für die Arbeit im Home-Office einigen. Die Regierung hat angekündigt, die Gesetzestexte umgehend vorzubereiten. Sobald der Zeitpunkt des Inkrafttretens feststeht, werden wir darüber informieren.
Es wird festgelegt, dass Arbeit im Home-Office freiwillig ist, schriftlich vereinbart werden muss und dass ein Rücktrittsrecht besteht. Geregelt wird auch, dass die Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn Arbeitnehmer*innen im Home-Office zustimmen, eigene Arbeitsmittel einzusetzen, besteht ein Anspruch auf Aufwandersatz. Alle Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Arbeitsruhegesetzes und die anwendbaren Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes gelten auch im Home-Office. Der Unfallversicherungsschutz für Arbeitsunfälle im Home-Office, der momentan bis 31.3.2021 befristet ist, geht ins Dauerrecht über.
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