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Liebe Mitglieder,

mit dem jetzt erschienenen neuen Newsletter haben wir eine schonungslose Analyse der gegenwärtigen Situation der Windenergieentwicklung in Deutschland vorgelegt, Verantwortlichkeiten benannt und politische Handlungserfordernisse formuliert. Seit 2018 ist der Windenergiemarkt schweren Erschütterungen ausgesetzt, die das Marktvolumen der Windenergie an Land 2018 halbierten und 2019 auf lediglich ein Fünftel des mehrjährigen Mittels zusammenbrechen lassen. Im ersten Halbjahr wurden in Deutschland gerade einmal 86 Windenergieanlagen errichtet – in Bayern keine einzige! Hier gerät eine innovative Branche mit mehr als 150.000 Arbeitsplätzen in Gefahr mit weitreichende Folgen für die Zulieferindustrie, insbesondere für den Maschinenbau. Die Erneuerbare Energien-Politik in Bund und Ländern ist aufgerufen, gegenzusteuern und Versäumtes unverzüglich nachzuholen. Dafür reichen keine Lippenbekenntnisse. Konkrete Entscheidungen im Interesse eines beschleunigten Ausbaus der Erneuerbaren Energien müssen jetzt getroffen und zügig umgesetzt werden. In den Beiträgen des Newsletters werden dafür konkrete Vorschläge gemacht: Unverzügliche Optimierung des Stromnetzes in seinem Bestand, Auflösung bürokratischer Hemmnisse, insbesondere des Genehmigungsstaus, raumordnerische und planungs- und artenschutzrechtliche Vorgaben und Fristen, Verkürzung des Rechtsweges und vieles mehr.

Die in unserer Buchempfehlung beschriebenen Folgen einer gescheiterten Klimapolitik sollten Bund und Länder an ihre Verantwortung auch für künftige Generationen erinnern und zu entschlossenem Handeln veranlassen. Wir sind bereit, dafür die Hand zu reichen.

 

In der Hoffnung auf einen „goldenen Herbst“ verbleibe ich wie immer
mit besten Grüßen

Ihr Dr. Wolfgang von Geldern

-Vorsitzender des Vorstandes-

 

 

 

 

 

Inhaltsübersicht

 

1. Drastischer Einbruch bei den Genehmigungen neuer WEA

2. Handlungschancen im Artenschutz

3. Neue Netz-Studie: Beschleunigter Ausbau der EE durch Netzoptimierung möglich

4. Buchempfehlung „Die unbewohnbare Erde“

5. Unternehmensvorstellung: deanGruppe – sturmerprobt und engagiert seit 1998

 

 

 


1. Drastischer Einbruch bei den Genehmigungen neuer WEA

 

Nach dem drastischen Rückgang der Genehmigungszahlen bricht auch der Windenergieausbau dramatisch ein – WVW fordert dringend eine Verbesserung der Bedingungen für einen stärkeren Ausbau der Windenergie in Deutschland – die Zeit ist mehr als reif!

Der von uns und vielen weiteren Experten seit mehr als zwei Jahren befürchtete massive Einbruch der Installationszahlen der Windenergie wird vermutlich noch drastischer als bisher angenommen.

Im ersten Quartal 2019 wurden in ganz Deutschland (!) nur 42 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 137 MW in Betrieb genommen. Früher wäre das eine Zahl für Niedersachsen oder Schleswig-Holstein gewesen! Nach Schätzungen werden die Halbjahreszahlen irgendwo bei 300 MW liegen. Das war das Niveau Mitte der 90er Jahre…

Genehmigt wurden im ersten Quartal 2019 ca. 420 MW, auch das viel zu wenig. Denn um auf dem erforderlichen Ausbaupfad zu bleiben brauchen wir einen Netto-Ausbau von ca. 4.500 MW pro Jahr!

Nach den schon ernüchternden 2.300 MW im Jahr 2018 droht nun im aktuellen Jahr ein neuer Minusrekord. Angesichts der geringen Genehmigungszahlen muss befürchtet werden, dass diese Entwicklung länger anhält. Schon in zwei bis drei Jahren werden wir dann erleben, dass zwischen erforderlichem und tatsächlichem Ausbau eine Lücke von mehr als 10.000 MW klafft.

Bei gleichzeitigem Abschalten der letzten Atomkraftwerke und dem perspektivischen Kohleausstieg droht tatsächlich eine Stromlücke. Müssen wir befürchten, dass die Laufzeit der Atomkraftwerke doch verlängert wird? Anfang Juni haben die drei deutschen Atomkraftwerksbetreiber Eon, RWE und EnBW der Forderung einer Laufzeitverlängerung jedenfalls eine klare Absage erteilt. Die Forderung kam von der „Werteunion“, einer konservativen Gruppierung innerhalb von CDU und CSU…

Derzeit ist nicht erkennbar, dass wirksame Maßnahmen zur Steigerung des Windenergieausbaus ergriffen werden sollen. Stattdessen hat sich die Arbeitsgruppe „Akzeptanz und Energiewende“ der Regierungskoalition angesichts stark auseinander gehender Ziele und Interessen komplett verhakt und ist inhaltlich blockiert. Während die Unionsseite bundeseinheitliche pauschale und größere Abstände zu Siedlungen fordert (die zu einer erheblichen Verkleinerung der Potenzialflächen führen würden), pocht die SPD auf die Festlegung von Bedingungen und Maßnahmen, mit denen das Ziel von 65% erneuerbarer Energie im Stromsektor bis 2030 erreichbar ist.

Die Gründe sind vielfältig: Zahlreiche Landes- und Regionalplanungen treten durch Moratorien, Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen auf der Stelle. Die Dauer der Genehmigungsverfahren nimmt drastisch zu auf mittlerweile durchschnittlich mehr als zwei Jahre. Durch Artenschutz – so berechtigt er grundsätzlich ist – wird die Umsetzbarkeit von ganzen Windparks in Vorranggebieten für Windenergie schon durch einzelne gefährdete Individuen verhindert, auch wenn die Population der Tierart stabil und nicht gefährdet ist.

Und wenn man endlich eine Genehmigung erhalten hat, schließt sich neuerdings fast schon regelmäßig die Abwehr von Klagen durch Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden an. Mit einer zunehmenden Erfolgsrate der Windenergiegegner, denn es findet sich in sehr vielen Projekten an irgendeiner Stelle ein Formfehler oder ein materiell angreifbarer Punkt.
Die Fachagentur Windenergie an Land hat im Frühjahr 2019 eine Branchenumfrage zu Hemmnissen beim Windenergieausbau durchgeführt. Die Ergebnisse wurden Ende Juli veröffentlicht und sind erschreckend:

 

  • Genehmigte Windparks mit mehr als 1.000 MW Leistung sind aktuell beklagt. Zu drei Vierteln sind Artenschutzgründe ein wesentlicher Klagegrund.

 

  • Ein Projektvolumen von knapp 4.800 MW kann derzeit durch Drehfunkfeuer der Deutsche Flugsicherung GmbH nicht realisiert werden. Deutschland ist im internationalen Vergleich das einzige Land, in dem ein Konflikt zwischen Flugsicherung und Windenergie in dieser Schärfe existiert!

 

  • Aufgrund von verteidigungsspezifischen Restriktionen des Luftraums können derzeit Projekte mit 3.600 MW nicht genehmigt werden.

 

Bei allen drei Hemmnissen fällt auf, dass die Probleme in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen am häufigsten auftreten.

Die Verhinderung von knapp 10.000 Megawatt Windenergieleistung allein durch diese drei Aspekte liefert einen Erklärungsansatz für die extrem schwierige Situation der Windenergie an Land. Nicht erfasst ist das in der Entwicklung befindliche Projektvolumen mit Hemmnissen durch Artenschutz.

Es ist also bei weitem nicht so, dass die Projektentwickler in Deutschland nach Einführung der Ausschreibungen ihre Aktivitäten verringert hätten. Dieser Verdacht wurde von manchen geäußert.

Mittlerweile melden sich auch Institutionen wie die Bundesnetzagentur und fordern eine Verbesserung der Genehmigungssituation, natürlich auch um den Wettbewerb zwischen Windenergieprojekten im Ausschreibungssystem zu erhöhen.

Was würde der Windenergie an Land wirklich helfen?

Angesichts der komplexen Problemlage müssen zahlreiche Maßnahmen in unterschiedlichen Regelungsbereichen, auf allen Ebenen und mit verschiedensten Akteuren in Angriff genommen werden. An dieser Stelle kann dies nur stichwortartig angerissen werden. Erforderlich sind:

 

  • Bundeseinheitliche Vorgabe, mindestens 2% der jeweiligen Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Damit ließe sich eine Anlagenleistung von ca. 200 GW erreichen.

 

  • Auf diesen Flächen muss die Windenergie tatsächlich umsetzbar sein, sich also innerhalb der Vorranggebiete gegen andere Belange durchsetzen. Sprich: Der Windenergie muss in Vorranggebieten Vorrang eingeräumt werden!

 

  • Die Kriterien für die Ausweisung von Vorrangflächen in Regionalplänen und kommunaler Bauleitplanung müssen eindeutig und klar vorgegeben werden, um die Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich zu überwinden.

 

  • Abwägungen zugunsten der Windenergie müssen innerhalb der Vorranggebiete naturschutzfachlich vertretbar sein. Sonst wäre ein Vorranggebiet ungeeignet. Auf Landes- und Bundesebene sind untergesetzliche Vorgaben zu machen, dass die Abwägung innerhalb der Vorranggebiete regelmäßig zugunsten der Windenergie zu erfolgen hat (dazu auch der Beitrag des Rechtsanwalts Philipp von Tettau).

 

  • Für die rechtlich eindeutige Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung an die Raumordnung und Regionalplanung müssen verbindliche und klare Zeit- und Umsetzungsvorgaben festgelegt werden, um einen langfristigen Verhinderungsprozess auszuschließen.

 

  • Bezüglich Artenschutz ist z.B. in einem Klimaschutzrahmengesetz eindeutig zu definieren, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien dem Klimaschutz dient und damit eine der wirkungsvollsten Maßnahmen für Naturschutz und Artenschutz ist.

 

  • Aspekte des Artenschutzes sind soweit vertretbar auf den Schutz der Population (statt auf den Schutz einzelner Individuen) abzustellen. Für den Maßstab „Signifikanz der Erhöhung des Tötungsrisikos“ sind wissenschaftlich belastbare Anforderungen zu definieren.

 

  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Dazu gehören unter anderem konkrete Vorgaben für die Behandlung von Nachforderungen von Fachbehörden. Behördliche Stellungnahmen sind grundsätzlich als abschließend zu behandeln. Spätere Nachforderungen dürfen sich ausschließlich auf etwaige Notwendigkeiten aus nachgereichten Unterlagen beziehen.

 

  • Es darf keine Verweigerung des Sofortvollzugs geben. Dies wäre eine Widersprüchlichkeit des Verwaltungshandelns.

 

  • Politisch zu lösende Konflikte wie Drehfunkfeuer und verteidigungsspezifische Restriktionen des Luftraums sind angemessen und konsequent anzugehen.

 

Bundes- und Europaweit ist Klimaschutz in den vergangenen Monaten zum wichtigsten Thema geworden und hat u.a. die Europawahl massiv beeinflusst. Die streikenden Schüler von Fridays for Future tragen die Diskussion in alle Familien und Schichten der Gesellschaft. Atomkonzerne lehnen eine Laufzeitverlängerung ab. Sozialverbände fordern eine sozial ausgewogene Bepreisung von CO2. Es ist bald keine Interessengruppe mehr zu finden, für die Politiker bei der Umsetzung der Energiewende auf der Bremse stehen sollten.

Bleibt allein die emotionale Ablehnung von Windparks. Hier gilt es für die Politik öffentlich klarzumachen, dass eine lebenswerte Zukunft nur mit erneuerbaren Energien und Windenergie möglich ist.

Die Zeit ist mehr als reif, die Bedingungen für den Ausbau der Windenergie zu verbessern und die Energiezukunft auf solide Füße zu stellen!

 

Autor

  • Lothar SchulzeStellv. Vorsitzender des Vorstandes Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.

 


2. Handlungschancen im Artenschutz

 

Um die erneuerbaren Energien im Sinne des Klimaschutzes voranzubringen, bedarf es mehr genehmigter Projekte. Jedoch geht die Anzahl der Genehmigungen für WEA seit 2017 drastisch zurück.

Allzu häufig sind Gründe des Artenschutzes der Anlass für versagte Genehmigungen. Dabei sind sich im Grundsatz alle einig: Klimaschutz ist Artenschutz. Ohne effizienten Klimaschutz werden viele Arten nicht überleben.

Ein häufiges Missverständnis zum Artenschutz ist, dass aus europarechtlichen Gründen keine Einflussmöglichkeiten auf die Auslegung insbesondere der Zugriffsverbote durch die Verwaltung und die Gerichte bestünden. Dem hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 und 595/14 - deutlich widersprochen. Dieser Beschluss zeigt ebenso wie ein großer Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, wie aus dem angeblichen Grün-Grün-Dilemma ein vernünftiges Miteinander von Windenergievorhaben und Artenschutz werden kann.

Ausgangspunkt ist die Feststellung des BVerfG, dass der § 44 BNatSchG „auf ungeklärte naturschutzfachliche Zusammenhänge verweisende Tatbestandsmerkmale verwendet“. Dies werfe „verfassungsrechtliche Zweifel“ auf (Rn. 24). Der Gesetzgeber dürfe der Verwaltung und den Gerichten nicht auf Dauer Entscheidungen in einem solchen eventuell bestehenden fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuum“ übertragen. Vielmehr müsse er für eine „zumindest untergesetzliche Maßstabsbildung beispielsweise durch Einsetzung fachkundiger Gremien zur Festlegung einheitlicher Maßstäbe und Methoden sorgen oder wenigstens genauere Regeln für die behördliche Entscheidung zwischen mehreren vertretbaren Auffassungen vorgeben.“ (Rn. 24)

Nun stellt sich schon die Frage, ob ein solches Erkenntnisvakuum überhaupt besteht. Wie das BVerfG auch feststellt, haben die Behörden ihre Entscheidungen nach wissenschaftlichen Maßstäben zu treffen (Rn. 19). Nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen jedoch dafür, dass WEA z.B. das Tötungsrisiko angeblich windkraftsensibler Arten wirklich signifikant erhöhen. Anders herum sprechen bzgl. wesentlicher Tierarten bedeutende wissenschaftliche Erkenntnisse für das Gegenteil.

Abgesehen davon aber können der Bund und die Länder kurzfristig und wirksam dafür sorgen, dass Windenergie-Vorhaben eine schnelle und rechtssichere Genehmigung erhalten. Das BVerfG fordert als Mindest-Abhilfe („wenigstens“, s. Rn. 24) „Regeln für die behördliche Entscheidung zwischen mehreren vertretbaren Auffassungen“. Ganz konkret kann also der jeweilige Erlassgeber der Verwaltung u.a. folgende dringend erforderliche Maßgaben für Entscheidungen vorgeben:

 

  1. Abstandsradien können keine abgewogene Entscheidung ersetzen. Distanzen z.B. zu Brutstätten sind allenfalls als Prüf-, nicht aber als Entscheidungsradien zu verwenden.

  2. Das Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist wie folgt auszulegen:

    a) Bei Prüfung der Signifikanz gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG ist die Relation etwaiger bekannter Schlagopferzahlen zu den Beständen der Art in die Betrachtung einzubeziehen. Auch rein zahlenmäßig als hoch erscheinende Schlagopferzahlen wie beim Mäusebussard sind in Relation zu seinen Beständen seltene Ereignisse, so dass z.B. diese Art als nicht windkraftsensibel einzustufen ist (s. Niedersachsen).

    b) Gemäß der Rechtsprechung des BVerwG ist das eventuelle Tötungsrisiko durch eine WEA mit demjenigen zu vergleichen, das für Exemplare einer Art in einem menschlich veränderten Kulturraum mit Infrastruktureinrichtungen ohnehin besteht. Den Verwaltungen ist in Konsequenz dieser Rechtsprechung vorzugeben, Genehmigungen nur bei signifikanter Erhöhung des ohnehin durch Infrastrukturvorhaben und insbesondere WEA bestehenden Tötungsrisikos abzulehnen.

    c) Der Verwaltung ist vorzugeben, dass eine signifikant erhöhte Tötungswahrscheinlichkeit bei europarechtskonformer Auslegung erst im Falle einer höchstwahrscheinlichen Kollision gegeben ist. Hierbei kann sich der jeweilige Erlass- bzw. Richtliniengeber auf das sog. Guidance Document der EU und dort auf Rn. 32 beziehen.

  3. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote dürfen nach ihrem europarechtlichen Sinn und gemäß dem BVerwG keine unüberwindbaren Planungshindernisse für Infrastrukturvorhaben sein. Es sind vielmehr Spezialtatbestände für im Wesentlichen direkte Zugriffe. Die Hauptarbeit des Artenschutzes geschieht in den Schutzgebieten. In Deutschland kommt zudem die bewährte Eingriffs- / Kompensations-Regelung hinzu, die wieder zum Schwerpunkt der naturschutzrechtlichen Prüfung werden muss.

  4. Abschließend muss der jeweilige Landeserlass oder -leitfaden der Verwaltung vorgeben, im Zweifel für die Windenergie zu entscheiden. Auch eine solche Zweifelsregelung ist eine vom BVerfG geforderte „genauere Regel für die behördliche Entscheidung zwischen mehreren vertretbaren Auffassungen“. Sie kann dazu führen, dass die Windenergie auf ca. 2 % der Landesfläche ihren wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne dass der Artenschutz unsachgerecht zurückgestellt wird.

 

Auch der Gesetzgeber hat tätig zu werden: Er hat insbesondere den Signifikanzbegriff zu präzisieren. Schon jetzt aber haben der Bund und die Bundesländer die Aufgabe und die Chance, durch Erlasse und Leitfäden schnell die o.g. Vorgaben für rechtssichere und schnelle Genehmigungen zu schaffen.

 

Autor

  • Philipp von Tettau, Rechtsanwalt

 


3. Neue Netz-Studie: Beschleunigter Ausbau der EE durch Netzoptimierung möglich

 

Die neue vom WVW mitbeauftragte Netz-Studie „Innovative Lösungsansätze zur zeitnahen Überbrückung von Netzengpässen für die ungehinderte Integration von EE-Erzeugern“ belegt:

 

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann durch Netzoptimierung beschleunigt werden!

 

Die zentralen Aussagen der Studie:

 

  • Innovative Netzoptimierungsmaßnahmen zur besseren Auslastung der Bestandsnetze sind technisch einsatzfähig und zeitnah umsetzbar.

  • Enorme Potenziale ergeben sich zusätzlich durch den kombinierten Einsatz von Online-Assistenzsystemen zur Betriebsführung.

  • Die Koppelung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien an den Neubau von Stromleitungen ist zumindest bis 2025 nicht mehr notwendig.

  • Rechtlich sind die Techniken ebenfalls kurzfristig umsetzbar.

 

Die neue Studie von WP&More Consulting/ Uni Magdeburg (Prof. Krebs) und der Rechtsanwaltskanzlei GGSC aus Berlin belegt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland nicht wegen des sich verzögernden Netzausbaus gebremst werden muss. Die Untersuchung zeigt innovative Netzoptimierungsmaßnahmen zur besseren Auslastung der Bestandsnetze auf.

Neben den Vorteilen eines verstärkten Einsatzes von Freileitungsmonitoring und Phasenschiebertransformatoren zeigt die Analyse insbesondere, dass durch die Kombination dieser Techniken mit sog. Online- Assistenzsystemen zur Unterstützung der Netzbetriebsführung noch enorme Optimierungspotenziale zu heben sind.

Die in der Studie beschriebenen Maßnahmen sind technisch erprobt, zeitnah umsetzbar und ermöglichen kurzfristig enorme Kosteneinsparungen beim Redispatch und Einspeisemanagement. Dies gilt insbesondere auch für die teilautomatischen Online-Assistenzsysteme, die schon heute in vergleichbaren ausländischen Übertragungsnetzen sowohl in Europa als auch weltweit eingesetzt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber sollten somit ihre angekündigten Investitionen in die Bestandsnetze flächendeckend und so schnell wie möglich umsetzen.

Die Bundesregierung hat den weiteren Ausbau der Windenergie sowohl durch falsche Entscheidungen als auch durch Nichthandeln stark verlangsamt. Falsch waren insbesondere die Grundsatzentscheidung zur Einführung der Ausschreibungen und der Verzicht auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei den Zuschlägen für die Bürgerwindparkprojekte. Zugeschlagene Projekte können in Folge der ausschreibungsbedingt angebotenen Dumpingpreise wirtschaftlich nicht umgesetzt oder wegen fehlender immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen nicht realisiert werden. Die Länderöffnungsklausel zur Einführung von Mindestabständen hat in Bayern zum Ausbaustopp der Windenergie geführt. Ferner beabsichtigt die BNetzA jetzt, den Ausbau der Windenergie in den Netzausbaugebieten in Schleswig-Holstein und Niedersachsen weiter auf 786 MW zu deckeln, obwohl die neue Netz-Studie belegt, dass der Windenergieausbau nicht an den Bau neuer Stromleitungen gekoppelt werden muss. Die seit Jahren vergeblich eingeforderten Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zur Lösung der Probleme mit der Deutschen Flugsicherung und mit veralteten Radaranlagen der Bundeswehr fehlen bis heute und verhindern eine Vielzahl von Windparkprojekten. Darüber hinaus hat es die Bundesregierung versäumt, eine Regelung für die Altanlagen zu treffen, die ab 2020 aus der EEG-Förderung fallen. Ab diesem Zeitpunkt droht jetzt sogar ein Rückgang der Windstromerzeugung. Bürokratische Hürden, wie insbesondere viel zu lange dauernde Genehmigungsverfahren, werden immer höher statt abgebaut zu werden. Die zur Zeit geführten Diskussionen innerhalb der Bundesregierung und die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorschläge von CDU-Abgeordneten im Hinblick auf Privilegierung, Mindestabstände und Einspeisevorrang haben bei Herstellern, Projektierern und Investoren weiter zu erheblicher Verunsicherung geführt. Begründet wird dies mit angeblich fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung und insbesondere mit dem sich verzögernden Netzausbau und vermeintlich gefährdeter Netzstabilität – und das, obwohl alle bisher bekannten Umfragen und soziologischen Untersuchungen eine sehr hohe Akzeptanz festgestellt haben und es verfügbare Technologiekonzepte gibt, um die Systemstabilität des Netzes durch einen beschleunigten Ausbau der Windenergie nicht zu gefährden und dabei gleichzeitig erhebliche Kosten für Redispatch und Einspeisemanagement einzusparen.

Um die Klimaziele der Bundesregierung für 2030 von 65 Prozent Erneuerbaren Energien am Stromanteil zu erreichen, müsste die Bundesregierung deutlich stärkere Impulse für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie setzen und gezielt dafür Sorge tragen, dass die notwendigen Optimierungsmaßnahmen im Bestandsnetz von den Netzbetreibern zügig vorgenommen werden. Die Systemstabilität des Netzes wird durch den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien unter Einsatz der in der Studie beschriebenen Optimierungsmaßnahmen jedenfalls nicht gefährdet – es fehlt der politische Wille zum entschlossenen Handeln. 

 

Autor

  • Udo Paschedag, Mitglied des Vorstandes Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.

 

Die Studie wurde initiiert und beauftragt von der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE. Mitauftraggeber waren: Bundesverband Windenergie e.V., Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V., Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH, VDMA Power Systems, Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.

Die neue Netz-Studie finden Sie in einer Kurzfassung und einer Langfassung auf www.wvwindkraft.de

Link zur Kurzfassung
Link zur Langfassung

4. Buchempfehlung „Die unbewohnbare Erde“,

Der US Bestseller „Die unbewohnbare Erde – Leben nach der Erwärmung“ von Klimaforscher und New-York-Times-Autor David Wallace-Wells, erscheint im deutschen Buchhandel am 22.07.2019.

Vorab eine Warnung: Dieses Buch versetzt dem Leser einen Tiefschlag, der richtig schmerzt! Beim Lesen des Buches verschlägt es einem den Atem, Alpträume sind möglich. David Wallace-Wells ist beim Thema Klimaerwärmung ein Experte. Er versteht es brillant, in einer spannenden Sprache, die Fakten um die Klimaerwärmung schonungslos zu präsentieren. Dabei versteht er es besonders, die Interdependenzen, also Abhängigkeiten, zwischen den einzelnen Problemen zu erklären, und die Kaskaden sowie Rückkoppelungen der verschiedenen Themen aufzuzeigen. Die Gefahren für die Zukunft der Menschheit sind schwerwiegend und fast unerträglich, wenn man allmählich die Vielzahl der Gefahren durch die Klimaerwärmung erkennt und versteht.

Vorweg für alle Klimaerwärmungsskeptiker und –leugner: Die Erwärmung der Atmosphäre durch bestimmte Gase wie CO2 oder Methan gilt wissenschaftlich als unumstritten. Diese Erkenntnis ist physikalisch gesehen relativ simpel und leicht beweisbar, vergleichbar mit der Erdanziehungskraft oder dem Luftauftrieb an den Flügeln einer Windkraftanlage. Dies versteht jeder. Einige Leugner behaupten, die Klimaerwärmung könnte auch eine naturgegebene, zyklische Wärmephase sein. Das ist theoretisch denkbar. Aber dann muss die Schlussfolgerung ERST RECHT sein, die Emissionen von Treibhausgasen zu stoppen oder zumindest deutlich zu verringern. Eine andere Lösung kann es nicht geben. Die Klimaerwärmung durch Treibhausgase ist das Weltproblem Nummer 1, sozusagen die Mutter aller Probleme.

Zu Beginn des Buches schreibt Wallace-Wells: „Es ist viel viel schlimmer, als du glaubst!“.
Damit traf er auch bei mir genau ins Schwarze, obwohl ich Themen im Zusammenhang mit der Klimaproblematik seit 30 Jahren aufmerksam verfolge. Im Übrigen hat sich genau in diesen 30 Jahren der CO2-Anteil in unserer Luft verdoppelt.

Im Verlauf des Buches zeigt uns der Autor mit belastbaren und eindeutigen Fakten, welche Probleme durch die Klimaerwärmung entstehen werden und bereits entstanden sind. Hier einige Beispiele:

 

  • Das Auftauen der Permafrost Gebiete und die damit verbundene Freisetzung von in Jahrmillionen gespeichertem CO2 und Methan – was wiederum selbst zu einer weiteren Erwärmung führt.

  • Das Schmelzen der Gletscher und Polkappen und der damit einhergehende Rückgang der weißen Flächen an den Polkappen führt zu einer weiteren Erwärmung. Dies beschleunigt wiederum ein erneutes Auftauen der Permafrostgebiete.

  • Die gewaltigen Mengen von Schmelzwasser führen zum Anstieg und zur Erwärmung der Ozeane. Das wärmere Wasser im Meer führt wiederum zum Absterben der Riffe und zur Vernichtung von unzähligen Meeresbewohnern. So sind beispielweise vor den Küsten Australiens die Fischpopulationen in den vergangen 10 Jahren um 32 % geschrumpft. Der Anstieg der Ozeane führt zum Verschwinden riesiger Küstenregionen, Inseln und deren Städte. Der für Europa klimatisch lebenswichtige Golfstrom hat sich in den letzten Jahren um 15 % verlangsamt - sein Stillstand würde das Klima in Europa gravierend verändern.

  • Für große Gebiete mit jetzt schon sehr warmen Sommern, könnten dann dauerhaft Temperaturen von 45 bis 50 Grad normal werden. Die Folgen wären unter anderem viele hunderttausend Tote durch die extreme Hitze und die Unbewohnbarkeit dieser Gebiete.

  • In manchen Regionen werden die Erträge der Landwirtschaft durch die Erwärmung deutlich zurückgehen, oder durch resultierende Dürren, gänzlich verschwinden. Die Folgen werden gravierende Hungersnöte mit weiteren Hunderttausenden von Toten sein. Aus diesen Ländern wird mit einer sehr hohen Anzahl von Klima-Flüchtlingen zu rechnen sein.

  • Die andauernden Hitzewellen trocknen die großen Wald- und Buschbestände aus. In Kalifornien ist die „Feuer-Saison“ mittlerweile 2,5 Monate länger, als noch vor 10 Jahren. Trinkwasser wird damit immer knapper. Von den 20 weltgrößten Städten besitzen 2019 allein schon 14 nicht mehr ausreichend Wasser für ihre Bevölkerung. Wasserknappheit betrifft schon heute auf der Erde geschätzte 4 Milliarden Menschen. In Indien könnten in den kommenden 2 Jahren 21 Städte ihre Grundwasserversorgung völlig verlieren.

  • Extreme Wetterereignisse durch Stürme, Tornados, Orkane, Überflutungen und große Dürren werden von Jahr zu Jahr immer größere, vielfältige Schäden anrichten.

  • Fleisch- und Milchkonsum führen zu einem deutlich höheren Methangasanstieg, wobei wissenschaftlich gesehen Methan einen 34-fach höheren Treibhauseffekt erzeugt als CO2. China als bevölkerungsreichstes Land der Welt hat in seinem neuen Wohlstand die Milch entdeckt. Bis zum Jahr 2050 erwartet man einen Anstieg des Milchkonsums um das Dreifache. Alleine dieser Anstieg würde die globale Emission durch Milchwirtschaft um 35 % steigern.

  • Aus den oben genannten klimatischen Folgen, entstehen indirekt große Schwierigkeiten durch Luftverschmutzung, Krankheiten, wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Zusammenbrüche – die wiederum zu politischen Unruhen, Kriegen und Verlust der Demokratien führen.

 

Klimaerwärmung verursacht also eine ganze Reihe von Problemen, die sich gegenseitig beeinflussen und verstärken. Vor wenigen Jahren galt eine Grenze der Erwärmung von 1,5 Grad gegenüber dem Stand von 1990 bis zum Ende des 21. Jahrhunderts als erreichbares Ziel. In 2016 wurde in Paris der Grenzwert neu angepasst und 2 Grad zum Ziel erklärt. Wissenschaftler meinen, dass diese Begrenzung, sollten wir so weitermachen wie bisher, bereits schon in naher Zukunft nicht erreichbar sein wird.

Wieviel heißer kann es denn werden? 2,5 oder 3 oder 4 Grad wärmer? Mittlerweile kommt David Wallace-Wells zu der Erkenntnis, dass 4 Grad wärmer am Ende dieses Jahrhunderts vorstellbar sind.

Die beschriebenen Auswirkungen können in der Qualität und Quantität noch deutlich zunehmen. Die Abkehr von der Verbrennung von Kohlestoffen ist zwingend notwendig! Der bedingungslose Einsatz von erneuerbaren Energien muss in allernächster Zeit konsequent erfolgen. CO2 muss besteuert werden!

Doch die Bundesregierung zeigt nur noch halbherzig Interesse am Gelingen der Energiewende. In der Politik und der Wirtschaft spürt man die Angst vor Veränderungen. Die Abkehr von Kohle, Atomkraft, Benzin und Öl könnte wehtun. Es drängt sich der Vergleich mit Süchtigen auf: Die Angst vor dem Entzug und der Veränderung. Die heutige junge Generation will diese Veränderung und besitzt ein großes politisches Verständnis dafür - siehe „Fridays for future“.

Politiker der großen Parteien, verwalten ihre Energiewendemaßnahmen im Schneckentempo. Die Bundeskanzlerin hat mehrmals im Frühjahr die Windenergie als wichtigsten Zukunftsträger in der Stromversorgung benannt. Sie verschweigt dabei, dass es tausende von Windkraftanlagen in Deutschland gibt, die demnächst aus dem EEG ausscheiden werden. Das heißt, es findet ab Ende 2021 kein Ausbau sondern ein drastischer Abbau der Windenergie in Deutschland statt. Die Windenergie ist die wichtigste Säule der Energiewende. Um diese auszubauen, muss auch der Bestand dauerhaft gesichert werden. Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, ausreichende und rechtssichere Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen und die Genehmigungs-Prozedur zu vereinfachen und beschleunigen. Bei Konflikten mit dem Artenschutz muss der Windenergie in der Abwägung ausreichendes Gewicht eingeräumt werden, damit die Ausbauziele erreicht werden. Es könnte ebenso sinnvoll sein, eine Basisvergütung für die Dauer des Betriebs einer Anlage einzuführen. Solange CO2 nicht besteuert wird, gibt es keinen angemessenen Börsenpreis für Windstrom. Das bedeutet aber dass Frau Merkels Traum von dem höheren Anteil der Windenergie wie eine Seifenblase platzen wird. Schon bereits in zwei Jahren, werden tausende von Windkraftanlagen wirtschaftlich aufgeben müssen.

 

Autor

  • Curtis Briggs, Mitglied des Vorstandes
    Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.

 


5. Unternehmensvorstellung: deanGruppe

 

deanGruppe – sturmerprobt und engagiert seit 1998

Im Jahr 2018 konnte die deanGruppe ihr 20-jähriges Jubiläum feiern. Allerdings liegen die Anfänge des Unternehmens noch etwas weiter zurück. Schon 1991 hatten Dr. Alexander Jäger-Bloh, seine Frau Gabriele Bloh und ein Geschäftspartner die erste Windenergieanlage im Neustädter Land errichtet und in Betrieb genommen und damit die Weichen für eine erfolgreiche Positionierung in der Erneuerbaren Energien-Branche gesetzt. Es folgte der Bau der ersten Windparks mit damals noch recht kleinen Anlagen, im Jahr 1998 dann die Gründung der deanGruppe. Alexander Jäger-Bloh, der sich mit anderen Unternehmern der ersten Stunde zusammenschloss, um Synergien zu bündeln, brachte dabei seine Projekte mit ein.

Bild deangruppe

Der Hauptsitz der deanGruppe befindet sich immer noch dort, wo das engagierte Familienunternehmen seine Wurzeln hat, in Hagen, einem Ortsteil von Neustadt am Rübenberge in der Region Hannover. Von hier aus werden Wind- und Solarprojekte im In- und Ausland entwickelt und betreut, mit dem Ziel, innovative, zukunftsorientierte und nachhaltige Energieprojekte zu schaffen und zu betreiben. Im Bereich Windenergie liegt der Fokus auf kleineren und mittleren onshore-Projekten in Deutschland und Frankreich.

Bis heute hat die deanGruppe in Deutschland und Frankreich Windenergieanlagen-Projekte im Wert von mehr als 700 Millionen Euro realisiert. Die deanGruppe wird heute von spezialisierten selbständigen Unternehmen repräsentiert, von denen vor allem ecoJoule construct GmbH als Projektentwickler und Bauträger, deanBV GmbH als Dienstleistungsunternehmen für die Betriebsführung zu nennen sind. Betreut werden aktuell insgesamt Anlagen, sowohl die der Unternehmensgruppe, von Publikumsgesellschaften als auch Anlagen externer Betreiber im In- und Ausland. deanBV übernimmt hier die technische Betriebsführung und die kaufmännische Geschäftsleitung und Verwaltung. Für zahlreiche Beteiligungsgesellschaften stellt das Unternehmen geschäftsführende bzw. Komplementär-Gesellschaften zur Verfügung.

An Neuprojekten konnte die deanGruppe unter anderem im Landkreis Verden im Jahr 2018 den Windpark Giersberg Ost einweihen. Dort stehen sieben Anlagen mit je drei Megawatt Nennleistung; fünf E 101 projektierte ecoJoule. Für 2020 steht, ebenfalls im Landkreis Verden, der Bau der ersten von der deanGruppe verantworteten Bürgerwindenergieanlage auf dem Plan.

Neben den Neuprojekten konzentriert sich die deanGruppe seit 2003 verstärkt auf das Repowering. Hier werden ständig weitere Projekte geplant und ausgeführt, mit dem Ziel, die vorhandenen Standorte in energetischer und planerischer Hinsicht zu optimieren.

Für die Umsetzung einer Reihe weiterer von Alexander Jäger-Bloh geplanter Projekte muss jedoch aktuell hart gekämpft werden, denn hier gibt es Probleme, die dringend eine politische Lösung von ganz oben erfordern. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) blockieren in Deutschland seit Jahren Projekte im Bereich von Funkfeuern der DFS, in einer neu geschaffenen Schutzzone mit einem Radius von 15 km und mehr. Um dagegen anzugehen, haben sich die in der Region Hannover betroffenen Unternehmen zu einer Planerallianz zusammengeschlossen, die von Alexander Jäger-Bloh als Sprecher vertreten wird, mit dem Ziel, die Bundespolitik zum Eingreifen und Handeln zugunsten der Windenergie und damit letztlich pro Energiewende und Klimaschutz zu bewegen.

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Ansprechpartner

deanGruppe
Dr. Alexander Jäger-Bloh
Alte Feldmühle 10
31535 Neustadt a. Rbge.

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05034-959130
www.deangruppe.de

WVW Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.

 

Geschäftsstelle Cuxhaven
Präsident-Herwig-Straße 27
D-27472 Cuxhaven

Telefon 04721 / 66 77 0
Telefax 04721 / 66 77 251 
E-Mail info@wvwindkraft.de 

 

Vertretungsberechtigt ist der Vorstand
Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. ist eingetragen im Vereinsregister
beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer VR 7163.

Verantwortlich für den Inhalt (ViSdP):
Text: Dr. Wolfgang von Geldern

 

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