Liebe Leserinnen und Leser,
am Donnerstag hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel für die Einführung eines „Bürgergeldes“ gestimmt. Wir haben der Erhöhung der Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus zugestimmt. Dies ist in der aktuellen Entwicklung der Teuerungsrate und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dringend geboten.
Kritisch sehen wir allerdings die Einführung einer sechsmonatigen sanktionsfreien Karenzzeit und die Erhöhung des anrechnungsfreien Schonvermögen. Mit dem Bürgergeld-Gesetz geht die Ampel-Regierung einen nächsten Schritt hin zur schleichenden Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das lehnen wir ab.
Wir finden: Das Bürgergeldgesetz setzt die falschen Schwerpunkte. Das Prinzip des Förderns und Forderns hat sich bewährt. Denn nur mit der Aufnahme einer dauerhaften Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit nachhaltig beendet werden. Die mahnenden Stimmen beispielsweise des Landkreistags, des Handwerks, des Städtetages, der Bundesagentur für Arbeit und nicht zuletzt des Bundesrechnungshofes müssen von der Ampel-Regierung ernst genommen werden.
Deshalb wird der Bundesrat das Gesetz voraussichtlich am Montag ablehnen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Seine Aufgabe ist es, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Ich bin eine von insgesamt vier Vertretern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Ich hoffe, dass die Ampel im Vermittlungsausschuss kompromissbereiter ist und die zahlreichen Bedenken erst nimmt.
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