Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Rates für eine Geldwäsche-Verordnung auf EU-Ebene nicht unterstützt, weil die Koalitionäre unter sich nicht einig wurden. Das ist bedauerlich.
Einerseits, weil der Ratskompromiss insgesamt ausgewogen ist und die Zustimmung der Bundesregierung verdient hätte. Er adressiert auf knapp 200 Seiten eine große Bandbreite an Themen und wird für eine Standardisierung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Europa sorgen.
Andererseits, und das wiegt mittelfristig deutlich schwerer, weil die Bundesregierung mit dieser Haltung in der EU weitgehend allein ist.
Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt die Verordnung. Auf eine Zustimmung der Bundesregierung war man daher nicht angewiesen. Es ist zu befürchten, dass die Verweigerung der Unterstützung aber dazu führen wird, dass die Chancen der deutschen Bewerbung für den Sitz der ebenfalls neu zu schaffenden EU-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt am Main sinken. Ein Erfolg dieser Bewerbung würde neben vielen Arbeitsplätzen einen signifikanten Bedeutungszuwachs für den Finanzstandort Frankfurt mit sich bringen.
Es ist niemandem vermittelbar, wenn der Finanzplatz Deutschland unter dem Streit der Ampelpartner leiden muss.
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